Schallimmissionen von Freileitungen (Lärm durch die Stromleitung)
Schallimmissionen sind die Geräusche, die an einem Haus ankommen. Eine Freileitung knistert, prasselt und brummt vor allem bei Nässe; Ursache sind Wassertropfen auf den Leiterseilen.Q1
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt ein Maß für diesen Lärm. Für diese Leitung liegt keine gesicherte Angabe vor. Angegeben wird der Schallleistungspegel in Dezibel je Meter Leitung — was die Leitung abgibt, nicht was am Haus ankommt.Q1
- Laut wird es bei Nässe — beurteilt wird die Nacht. Genau die Zeit, in der Sie schlafen.Q1, Q2
- Die deutschen Regeln gelten hier nicht — Deutschland hat sie 2022 sogar gelockert. Welche österreichische Grundlage die Behörde anlegt, ist nicht ausgewiesen.Q3
Was gilt
Belegte FaktenWie laut ist eine 380-kV-Freileitung?
Als Zahl beantwortet das hier niemand. Es gibt eine Messgröße: den Schallleistungspegel in dB(A) je Meter Leitung.Q1 Das ist, was die Leitung abgibt — nicht, was bei Ihnen am Haus ankommt.
Die Physik dahinter führt Koronaentladung.
Um den Lärm der Umspannwerke Obersielach und Lienz geht es hier nicht; dazu liegt keine gesicherte Angabe vor.
Stört das Brummen nachts beim Schlafen?
Laut einem deutschen Fachbeitrag sind Niederschlagsstärken zwischen 0,1 und 3,5 Millimeter je Stunde beurteilungsrelevant; maßgeblich ist die Nachtzeit.Q2 Beurteilt wird also nicht das Gewitter, sondern der leichte Regen in der Nacht. Wie oft diese Witterung an der Trasse herrscht, ist nicht ausgewiesen.
Gelten die deutschen Regeln auch bei uns?
Nein. Laut TÜV SÜD hat Deutschland die Regeln am 20.07.2022 geändert (§ 49 Abs. 2b Energiewirtschaftsgesetz). Danach werden Geräusche aus dem Betrieb einer Freileitung nicht mehr nach Werten je Gebietstyp beurteilt, sondern nach denen für seltene Ereignisse: 70 dB(A) tags, 55 dB(A) nachts. Und der Lärm anderer Anlagen wird nicht mehr dazugerechnet.Q3 Deutsche Werte, deutsches Recht.
Der Gutachter nennt das selbst eine Erleichterung für die Leitungsbetreiber.Q3 Schallschutz beim Netzausbau ist also politisch beweglich. Ein Beurteilungsverfahren gibt es dennoch — deutsche Normen für Freileitungen ab 220 kV.Q4 Nicht die Methode fehlt, sondern ihre Anwendung auf diese Leitung.
Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?
Belegte FaktenZwei Angaben fehlen, die entscheidenden. Zum Schallleistungspegel der geplanten Leitung liegt keine gesicherte Angabe vor. Und welcher Maßstab angelegt wird, ist nicht ausgewiesen — das entscheidet sich bei den Genehmigungsvoraussetzungen im UVP-Verfahren.
Betroffen sind 36 Gemeinden, einreichen will die APG 2027. Bis dahin ist jede Aussage über die Lautstärke an einem Haus eine Behauptung ohne Bezugsgröße, auch die beruhigende.
Position von LKoS
Unsere ForderungDieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Forderung des Vereins, zur Freigabe durch den Vorstand.
Ob ein Erdkabel leiser ist, ist nicht belegt — beantworten muss diese Frage die UVE (Umweltverträglichkeitserklärung). LKoS fordert, dass sie den Schallleistungspegel ausweist und den Nachtpegel für jedes Haus bei Nässe berechnet. Und dass die Behörde offenlegt, wonach sie beurteilt.
Was Sie jetzt tun können
- Nach dem Nachtwert bei Nässe fragen → Kontakt · Termine
- Einwendung vorbereiten — die Frist beginnt erst mit der öffentlichen Auflage → Öffentliche Auflage & Erörterung · Wie Sie sich wehren können und bis wann
Verwandte Begriffe
Quellen
- Stufe 2TÜV SÜD Industrie Service, Vortrag zu Koronageräuschen von Hochspannungsfreileitungen: witterungsabhängiges Auftreten durch Tropfenbildung auf den Leiterseilen (Knistern, Prasseln, Brummen); kennzeichnende Größe der Schallemission ist der längenbezogene Schallleistungspegel in dB(A) je Meter. Geführt in
daten/faktenblaetter/batch06.csv, Zeilen 19 und 20 (Statusbelegt). Quellenangabe unvollständig: Titel, Datum, Abrufdatum und PDF-Sicherung inquellen/fehlen; nicht selbst am Primärdokument geprüft. - Stufe 2ingenieur.de, Fachbeitrag zur Beurteilung witterungsbedingter Koronageräusche: beurteilungsrelevante Niederschlagsstärken zwischen 0,1 mm/h und 3,5 mm/h, maßgeblich ist die Nachtzeit. Geführt in
daten/faktenblaetter/batch06.csv, Zeile 21 (Statusbelegt). Quellenangabe unvollständig: Titel, Datum, Abrufdatum und PDF-Sicherung fehlen; nicht selbst am Primärdokument geprüft. Einstufung offen: Das Faktenblatt führt ingenieur.de als Stufe 2 (Fachliteratur), nach der Quellenhierarchie sind Medien Stufe 3. Der Artikel schreibt die Zahl deshalb vorsorglich zu („laut einem deutschen Fachbeitrag") und behauptet sie nicht als Feststellung — diese Formulierung trägt in beiden Fällen. - Stufe 2TÜV SÜD Industrie Service, unter Verweis auf § 49 Abs. 2b EnWG: Seit der EnWG-Änderung vom 20.07.2022 werden betriebsbedingte Freileitungsgeräusche nach dieser Bestimmung beurteilt; gebietsabhängige Immissionsrichtwerte sind nicht mehr einschlägig, beurteilt wird nach den Kriterien für seltene Ereignisse mit 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts, die Summenbetrachtung mit anderen Anlagen entfällt; der Gutachter bezeichnet die Neuregelung als Erleichterung für die Leitungsbetreiber. Geführt in
daten/faktenblaetter/batch06.csv, Zeile 23 (Statusbelegt). Deutsches Recht, in Österreich nicht anwendbar. Der Gesetzeswortlaut des § 49 Abs. 2b EnWG liegt nicht vor und wird deshalb nicht zitiert. Weil eine Rechtsaussage nach CLAUDE.md zwei unabhängige Stufe-1-Quellen braucht, steht der Norminhalt im Artikel nicht in eigener Stimme, sondern durchgehend dem TÜV SÜD zugeschrieben. - Stufe 2ingenieur.de; DEGA-Akustik: Erarbeitet wurde die Vornorm DIN V VDE 0210-30 „Koronageräusche von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 220 kV und darüber"; ergänzend existiert DIN SPEC 8987. Geführt in
daten/faktenblaetter/batch06.csv, Zeile 22 (Statusbelegt). Deutsches Regelwerk; über seine Anwendbarkeit in österreichischen Verfahren sagt die Quelle nichts. Die Normbezeichnungen stehen bewusst nur hier und nicht im Fließtext. Belegt ist, dass ein Beurteilungsverfahren erarbeitet wurde — nicht, dass es eine prognostische Berechnung des Nachtpegels je Wohnobjekt erlaubt. Der Artikel sagt deshalb nicht „berechenbar"; die Forderung im Positionsteil ist eine Forderung, keine aus der Quelle abgeleitete Feststellung.
Stand: 2026-08-11 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.