Erdverkabelung (Erdkabel statt Freileitung)
Erdverkabelung heißt, dass die Stromleitung als Kabel im Boden liegt statt an Masten. Bei 380 Kilovolt ist das technisch möglich, aber deutlich teurer als eine Freileitung — und über lange Strecken aufwendiger als bei niedrigeren Spannungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kabel braucht ein Drittel der Fläche. 20 bis 25 Meter Trassenbreite statt 70 bis 80 Meter Schutzstreifen. Über 190 Kilometer ist das der Unterschied zwischen einem Streifen und einer Schneise durch Kärnten und Osttirol.
- Ja, das Kabel kostet mehr — je Kilometer rund das Fünffache. Genau deshalb fordert LKoS es dort, wo es zählt: an Siedlungen und in empfindlicher Landschaft. Nicht auf der ganzen Strecke.
- Für die mitgeführte 110-kV-Leitung sagt das Gesetz sogar „ist umzusetzen". Auf rund 173 Kilometern fährt eine 110-kV-Leitung auf denselben Masten mit — und für diese Spannungsebene schreibt § 123 Abs. 3 Z 5 ElWG die Verkabelung vor, sofern sie nicht mehr als das 1,8-fache kostet. Hat das jemand gerechnet?
- Was das Projekt kostet, hat die APG nie beziffert. Ihr Projektblatt nennt keine Kosten; die einzige Zahl im Umlauf — rund 3 Milliarden Euro — steht in ihrem Netzentwicklungsplan als Rechenbeispiel. Gemessen daran kostet ein verkabelter Abschnitt von 15 Kilometern rund fünf Prozent mehr. Zu teuer im Vergleich wozu?
Was gilt
Belegte FaktenWie viel Land kostet eine Freileitung — und wie viel ein Kabel?
Das ist der Punkt, an dem sich alles entscheidet. Eine Erdkabeltrasse ist im Betrieb rund 20 bis 25 Meter breit, der Schutzstreifen einer Freileitung rund 70 bis 80 Meter — und dort wächst dauerhaft kein Wald mehr. Über 190 Kilometer ist das der Unterschied zwischen etwa 475 und 1.425 Hektar: ein Streifen gegen eine Schneise, die man aus dem Flugzeug sieht.Q4
Warum liegt die Leitung dann nicht einfach im Boden?
Weil ein Drehstromkabel Ausgleichsbauwerke braucht: Es wirkt elektrisch wie ein sehr großer Kondensator und erzeugt Blindleistung, die in Abständen kompensiert werden muss. Genau hier liegt auch der Unterschied zu den bekannten deutschen Projekten — SuedLink und SuedOstLink führen Gleichstrom und kommen deshalb über hunderte Kilometer ohne Kompensation aus. Netzraum Kärnten ist eine Drehstromleitung; ob eine Gleichstromvariante je geprüft wurde, ist eine der Fragen, die im Verfahren zu beantworten sind.Q3, Q8
Was kostet das Kabel wirklich?
Die belastbarsten Zahlen kommen von den Netzbetreibern selbst — aus dem Netzentwicklungsplan Strom 2030, also niemand kann sie als Zahlen der Gegner abtun: Freileitung 2,2 Millionen Euro je Kilometer, Erdkabel 11,50 Millionen einschließlich Übergangsanlage. Rund das Fünffache. Jeder Übergang zwischen Freileitung und Kabel kostet zusätzlich (4,00 Mio. € je Schaltfeld) — wenige lange Abschnitte sind also günstiger als Stückwerk.Q3, Q4
Was in diesen Zahlen nicht steckt, gilt für beide Bauweisen: Umspannwerke, Grundeinlöse, Entschädigungen, Rodung, Planung und Verfahren. Die tatsächlichen Projektkosten liegen erheblich höher — und damit fällt der Unterschied zwischen den Bauweisen anteilig geringer aus, als der nackte Faktor vermuten lässt.
→ Ausführlich: Was kostet ein Erdkabel und wer zahlt die Mehrkosten?
Um wie viel verteuert Verkabelung den Leitungsbau?
Stellen Sie ein, wie viel der rund 190 Kilometer im Boden liegen soll. Gerechnet wird mit den Kostenansätzen der Netzbetreiber selbst — Freileitung 2,2 Mio. €/km, Erdkabel 11,50 Mio. €/km. Es geht um das Verhältnis, nicht um den Projektpreis.
Gerechnet wird nur der Leitungsbau je Kilometer. Umspannwerke, Grundeinlöse, Rodung, Planung und Verfahren fehlen auf beiden Seiten — die echten Projektkosten liegen höher.
Woher die 3 Milliarden kommen: Die APG hat für Netzraum Kärnten nie eine Kostenschätzung veröffentlicht; ihr Projektblatt nennt keine Kosten. Die Zahl steht in ihrem Netzentwicklungsplan 2025 an anderer Stelle — als Rechenbeispiel, mit dem die Bewertungsmethodik erklärt wird, übernommen aus einem europäischen Projektblatt. Als Größenordnung ist sie brauchbar, als Preisschild nicht. Wer sagt, ein Kabel sei zu teuer, sollte zuerst sagen, teuer im Vergleich wozu.
Und der Einwand mit der Reparaturzeit?
Er stimmt: Nach Angaben des deutschen Wirtschaftsministeriums ist ein Kabelschaden in einem Drittel der Fälle binnen einer Woche behoben, in drei Vierteln binnen eines Monats — eine Freileitung oft in Sekunden. Nur trifft das ausgerechnet dort am wenigsten, wo verkabelt wird: Auf dem Rest der Strecke ändert sich nichts. Und gegen eine Leitung, die gar nicht gebaut wird, ist die Entstörungszeit kein Argument.Q4
Muss die APG ein Kabel überhaupt prüfen?
Für die 380-kV-Ebene gibt es keine Verkabelungspflicht. Was es gibt, steht in § 122 Abs. 3 ElWG: Betreiber von Übertragungsnetzen ab 380 kV sind zur Forschung und Entwicklung im Bereich alternativer Leitungstechnologien verpflichtet; die Ergebnisse sind „im Rahmen von Variantenuntersuchungen unter Bedachtnahme einer besonderen wirtschaftlichen Bewertung für neue Netzverbindungen zu berücksichtigen". Dazu tritt eine Berichtspflicht mindestens alle drei Jahre (§ 126 ElWG). Daraus folgt eine Frage, die beantwortet gehört: Welche Alternativen hat die APG erforscht, und was ist bei der Variantenprüfung davon übrig geblieben?Q1
→ Ausführlich: Muss die Erdkabel-Variante im Verfahren geprüft werden?
Und die 110-kV-Leitung, die huckepack mitfährt?
Dieser Punkt wird fast immer übersehen. Netzraum Kärnten ist keine reine 380-kV-Leitung — auf rund 173 der etwa 190 Kilometer soll auf denselben Masten eine 110-kV-Leitung mitfahren. Für diese Spannungsebene steht im Gesetz genau das, was für 380 kV fehlt. § 123 Abs. 3 Z 5 ElWG, adressiert an die Übertragungsnetzbetreiber, also an die APG selbst:
„Die Verkabelung gemäß Z 5 ist umzusetzen, wenn ein Mehrkostenfaktor für die Errichtung und den Betrieb von Erdkabeln von 1,8 nicht überschritten wird."
§ 123 Abs. 3 ElWG, gleichlautend für Verteilernetzbetreiber in § 118 Abs. 3 Z 3Q1Das ist kein Ermessen. Das ist ein „ist umzusetzen". Für die 380-kV-Ebene sagt das Gesetz nichts dergleichen — für die 110-kV-Leitung, die auf denselben Masten mitfährt, sagt es: Kabel, sofern es nicht mehr als das 1,8-fache kostet. Über 173 Kilometer.
Fair bleibt anzumerken: Die Bestimmung betrifft den Netzentwicklungsplan. Ob sie unmittelbar auf das Genehmigungsverfahren durchschlägt, ist eine offene Rechtsfrage — sie gehört gestellt, beantworten können sie nur Behörde und Gericht (CLAUDE.md Regel 6). Was bleibt, ist eine sehr konkrete Frage an APG und KNG-Kärnten Netz:
Wurde der Mehrkostenfaktor für die 110-kV-Mitführung berechnet? Und wenn ja: wie hoch ist er?
Offen: In welchen Abständen ein Ausgleichsbauwerk nötig ist, lässt sich derzeit nicht belastbar angeben. Kursierende Angaben nennen etwa zehn Kilometer, stammen aber aus einer Quelle, die diesem Glossar nicht genügt. Für die Frage der Machbarkeit einer durchgehenden Verkabelung ist das die entscheidende Zahl.
Wie es bewertet wird
Positionen DritterHier steht, wer was sagt — nicht, was richtig ist.
„Nicht Stand der Technik" — und was dahintersteckt
Das ist die Formulierung, mit der Betroffene am häufigsten konfrontiert werden. Sie stammt von der APG: „Bei einer 380-kV-Leitung ist ein Erdkabel nicht Stand der Technik."Q9
Belegt ist damit, dass die APG das sagt — nicht, dass es zutrifft. Höchstspannungs-Erdkabel sind in Europa im Betrieb. Und das einzige österreichische Gutachten zu dieser Frage, beauftragt von der E-Control, stammt von Ende 2007: Es hält die Freileitung für die bessere Lösung, rechnet mit Kostenwerten aus 2006/2007 und vermerkt zum untersuchten Kabeltyp selbst, dass „Erfahrungswerte noch nicht vorhanden" seien.Q5
Über die zentrale technische Frage dieses Projekts liegt in Österreich seit fast zwanzig Jahren nichts Neues vor — und auf diesem Stand wird gesagt, was Stand der Technik sei. Die aktuellste verfügbare Arbeit, eine Diplomarbeit der TU Wien von 2025, bezeichnet Hybridanlagen aus Freileitung und Erdkabel ausdrücklich als denkbar.Q6
Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?
Belegte FaktenDie geplante Leitung ist rund 190 km lang und führt durch 36 Gemeinden; auf etwa 173 km soll zusätzlich eine 110-kV-Leitung mitgeführt werden.
Was dieses Projekt insgesamt kosten wird, ist öffentlich nicht bekannt. Die APG hat keine Kostenschätzung für Netzraum Kärnten veröffentlicht; die von ihr genannten 9 Mrd. Euro sind das Gesamtvolumen ihres Netzentwicklungsplans 2023 und betreffen nicht diese eine Leitung. Es heißt, ein Kabel sei zu teuer — ohne dass jemand die Zahl nennt, mit der verglichen werden soll.
Offen und entscheidend: Ob für Netzraum Kärnten überhaupt eine Erdkabelvariante geprüft wurde, ist öffentlich nicht bekannt. Genau das muss die Umweltverträglichkeitserklärung beantworten.
Position von LKoS
Unsere ForderungDieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts. Fassung zur Freigabe durch den Vorstand.
Erstens: Diese Leitung ist nicht notwendig. Der Bedarf ist bis heute nicht belegt. LKoS fordert, dass die Nullvariante — das Vorhaben nicht zu verwirklichen — ernsthaft geprüft und begründet wird. Das ist keine Maximalforderung, sondern Gesetz: § 6 Abs. 1 Z 2 UVP-G verlangt die Auseinandersetzung mit Alternativen, und die Nullvariante ist eine davon. Solange dieser Nachweis fehlt, ist jede Diskussion über die Bauweise verfrüht.
Zweitens: Solange über einen Bau überhaupt verhandelt wird, gilt — keine Freileitung. Wo eine Leitung durch Siedlungsgebiet oder empfindliche Landschaft geführt werden soll, gehört sie in den Boden. Und für die mitgeführte 110-kV-Leitung sagt das Gesetz das ohnehin bereits: „ist umzusetzen", sofern der Mehrkostenfaktor 1,8 nicht überschritten wird.
LKoS fordert deshalb, dass die Erdkabelvariante geprüft und die Prüfung offengelegt wird — für die 380-kV-Ebene nach § 122 Abs. 3 ElWG, für die 110-kV-Mitführung nach § 123 Abs. 3 Z 5 ElWG. Das ist kein Einverständnis mit dem Bau. Es ist die Feststellung, dass niemand über Kosten reden kann, der die Zahlen nicht auf den Tisch legt.
Und schließlich: Der entscheidende Vorteil des Kabels ist die Fläche, nicht der Preis. 70 bis 80 Meter Schutzstreifen gegenüber 20 bis 25 Metern Trassenbreite — das ist der Unterschied, der bleibt, wenn alle Kostenargumente ausgetauscht sind. Eine Freileitung ist nicht billiger. Sie ist nur billiger für den, der sie baut.
Was Sie jetzt tun können
- Einwenden, sobald die Frist läuft. Die Umweltverträglichkeitserklärung soll 2027 eingereicht werden; wer die Auflagefrist versäumt, verliert seine Parteistellung → Wie Sie sich wehren können und bis wann
- Ihre Gemeinde ansprechen. 36 Gemeinden sind betroffen, längst nicht alle haben sich festgelegt → Gemeindeliste
- Kontakt aufnehmen, wenn Ihr Grundstück im Trassenband liegt. Je früher, desto mehr Möglichkeiten bleiben → Kontakt
Verwandte Begriffe
Quellen
- Stufe 1Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), § 118 Abs. 3 Z 3, § 122 Abs. 3, § 123 Abs. 3 Z 5, § 123 Abs. 5, § 126. RIS, Fassung vom 06.08.2026. →
quellen/RIS_ElWG-Elektrizitaetswirtschaftsgesetz_2026-08-06.pdf - Stufe 1Verteilernetzentwicklungsplanverordnung, BGBl. II Nr. 156/2026, 7. Abschnitt (§ 25 Methode zur Ermittlung des Mehrkostenfaktors). →
quellen/RIS_Verteilernetzentwicklungsplanverordnung_2026-08-06.pdf - Stufe 2Netzentwicklungsplan Strom 2030 (Version 2019), Kostenschätzungen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
- Stufe 2BMWi (DE): Technologieübersicht „Das deutsche Höchstspannungsnetz" — Kostenspanne, Instandsetzungsdauer, Trassenbreiten.
- Stufe 2Gutachten zur Teilverkabelung der 380-kV-Salzburgleitung, beauftragt von der E-Control, 27.12.2007. →
quellen/EControl_Gutachten-Teilverkabelung-Salzburgleitung_2026-08-06.pdf - Stufe 2TU Wien: „Ökonomische Bewertung von Hochspannungs-Erdkabel", Diplomarbeit 2025, Repositum.
- Stufe 1Österreichischer Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) 2024, Kapitel 6.3 — Flächenbedarf einer 380-kV-Kabelübergabestation.
- Stufe 1APG: Factsheet Erdkabel und Projektseite Netzraum Kärnten, abgerufen 06.08.2026. →
quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Factsheet-Erdkabel_2026-08-06.pdf - Stufe 3meinbezirk.at: Wiedergabe der APG-Aussage „nicht Stand der Technik". Belegt nur, dass die Aussage getroffen wurde.
Stand: 2026-08-07 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.