Höchstspannungsnetz und Verteilernetz (Netzebenen 1 bis 7)
Das Übertragungsnetz transportiert Strom überregional auf 110 kV und darüber, das Verteilernetz versorgt ein abgegrenztes Gebiet. Österreich teilt beide in sieben Netzebenen; die geplante 380-kV-Leitung liegt auf Ebene 1.
Das Wichtigste in Kürze
- Für 110 kV steht im Gesetz „ist umzusetzen" — für 380 kV nicht. Kostet das Erdkabel höchstens knapp das Doppelte, ist es im Netzentwicklungsplan umzusetzen — nach behördlicher Methode gerechnet.Q1
- Höchstspannung ist nicht Hochspannung. Ebene 1 meint 380 und 220 kV, Ebene 3 110 kV.Q1
- Zwei Netze, zwei Betreiber, ein Vorhaben. Netzraum Kärnten führt Übertragungsnetzbetreiber APG und Verteilernetzbetreiber KNG-Kärnten Netz zusammen.Q2
Was gilt
Belegte FaktenWas ist der Unterschied zwischen Übertragungsnetz und Verteilernetz?
Das ElWG: Übertragungsnetz ist „ein Hochspannungsverbundnetz … von 110 kV und darüber, das dem überregionalen Transport … dient" (§ 6 Z 158). Verteilernetz sind Leitungen „innerhalb eines räumlich abgegrenzten … Gebiets, die der Verteilung … dienen, die zum Verkauf an Kundinnen und Kunden bestimmt ist" (§ 6 Z 167). Getrennt wird nach dem Zweck.Q1
Welche Netzebenen gibt es in Österreich?
Sieben, § 106 Abs. 1 ElWG. Ungerade Ebenen sind im Kern Leitungsebenen, gerade die Umspannung — im Umspannwerk:Q1
- Ebene 1 Höchstspannung: 380 und 220 kV
- Ebene 3 Hochspannung: 110 kV
- Ebene 5 Mittelspannung: über 1 bis 36 kV
- Ebene 7 Niederspannung: 1 kV und darunter
Was ist der Unterschied zwischen Hochspannung und Höchstspannung?
Die Spannungsstufe. „Höchstspannung" meint Ebene 1; als Netz definiert das Gesetz aber das Übertragungsnetz — ab 110 kV. Die 110-kV-Ebene steht in beiden Netzdefinitionen — und nur an ihr hängt diese Regel: Im zehnjährigen Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber ist die Verkabelung von 110-kV-Leitungen umzusetzen, wenn ein nach einer von der Regulierungsbehörde festgelegten Methode berechneter Mehrkostenfaktor von 1,8 nicht überschritten wird (§ 123 Abs. 1 und 3 ElWG). Für 380 kV steht dort nichts.Q1
Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?
Belegte FaktenDie APG nennt das Vorhaben ein Kooperationsprojekt von Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber APG und KNG-Kärnten Netz. Neu entsteht eine 380-kV-Leitung der Ebene 1, auf rund 173 Kilometern mit einer 110-kV-Leitung der Ebene 3 am selben Mast; sie soll laut APG das 110-kV-Verteilernetz entlasten. Zur Gesamtlänge nennt die APG selbst 180, 190 und 192 Kilometer.Q2
Abbauen will die APG dafür rund 140 Kilometer alter 110-kV-Leitungen.Q2 Rückbau auf Ebene 3, dauerhaft neu hinzu kommt Ebene 1.
Eine Berechnung des Mehrkostenfaktors für diese Mitführung liegt uns nicht vor. Ob und nach welcher Methode gerechnet wurde, muss das Verfahren klären.
Position von LKoS
Unsere ForderungDieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Forderung des Vereins, nicht geltendes Recht.
LKoS fordert, die Berechnung des Mehrkostenfaktors für die 110-kV-Mitführung offenzulegen — samt der angewandten Methode. Wer zwei Ebenen auf einen Mast bündelt, muss beide nach ihren Regeln prüfen lassen.
Was Sie jetzt tun können
- Fragen Sie, welche Netzebene über Ihr Grundstück führen soll und welche Regel dort gilt. → Teilverkabelung
- Verlangen Sie im Verfahren eine Bedarfsbegründung je Ebene. Zwei Netze in einer Trasse heißen zwei Begründungen. → Braucht Kärnten die 380-kV-Leitung?
Verwandte Begriffe
Quellen
- Stufe 1Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025: § 6 Z 114 „Netzebene" (S. 15), § 6 Z 157, Z 158 „Übertragungsnetz", Z 167 „Verteilernetz" und Z 170 (S. 18), § 106 Abs. 1 Z 1 bis 7 „Netzebenen und Netzbereiche" (S. 69), § 123 Abs. 1 (S. 79) und Abs. 3 Schlusssatz zu Z 5 (S. 80). RIS, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026, 123 Seiten. →
quellen/RIS_ElWG-Elektrizitaetswirtschaftsgesetz_2026-08-06.pdf - Stufe 1APG: Projektseite Netzraum Kärnten, gesicherter Volltextabzug vom 06.08.2026. Abschnitt „Über das Projekt": Kooperationsprojekt des Übertragungsnetzbetreibers APG und des Verteilernetzbetreibers KNG-Kärnten Netz, „Ausbau und die Verstärkung des 110-kV-Verteilernetzes". FAQ „Wo wird die Trasse verlaufen?": ca. 173 km Mitführung der 110-kV-Leitung, „in Summe 140 km alte 110-kV-Leitungen" zur Demontage. FAQ „Warum muss die 110-kV-Leitung gebaut werden?": Die Mitführung „wird das bestehende 110-kV-Verteilernetz in Kärnten entlasten". FAQ „Wer ist Kärnten Netz?". Gesamtlänge auf derselben Seite uneinheitlich: 180 km (Faktenbox), rund 190 km (Grobtrasse 29.09.2025), ca. 192 km (FAQ). →
quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Projektseite_2026-08-06.txt(HTML-Fassung ebenda)
Stand: 2026-08-11 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.