Übertragungsverluste (Stromverluste auf der Leitung)
Übertragungsverluste — auch Leitungs- oder Netzverluste — sind der Teil des Stroms, der unterwegs als Wärme verloren geht. Wie hoch die Stromverluste ausfallen, hängt von Spannung, Leiterquerschnitt und Auslastung ab; die Spannung ist bei Freileitung und Erdkabel dieselbe.
Das Wichtigste in Kürze
- Für diese Leitung führt die APG die Verlustsenkung selbst nicht als Nutzen an. Ihr Projektblatt zu Netzraum Kärnten zählt sieben Nutzenpunkte auf — die Übertragungsverluste sind keiner davon, bei zwei anderen Leitungen desselben Plans schon.Q2
- Der Verlustvorteil, mit dem für neue 380-kV-Leitungen geworben wird, kommt von der Spannung, nicht von den Masten. Die Austrian Power Grid (APG) begründet ihn im eigenen Netzentwicklungsplan mit der höheren Spannungsebene.Q2
- Der Verlustnachteil einer Kabelstrecke sitzt in den Spulen, nicht im Kabel. Über Jahrzehnte kostet eine durchgehende Verkabelung zwar mehr an Verlusten — die Zahl der Kompensationsanlagen hängt aber an der Abschnittslänge und ist damit eine Auslegungsfrage.Q1
Was gilt
Belegte FaktenWie viel Strom geht auf einer Hochspannungsleitung verloren?
Für Netzraum Kärnten liegt dazu keine veröffentlichte Angabe vor — weder für die Freileitung noch für eine Kabelvariante, und auch keine Größenordnung für das österreichische Übertragungsnetz insgesamt.
Eine Verlustquelle hat nur die Freileitung: die Koronaentladung, dieselbe Erscheinung, die das Knistern bei Nässe verursacht. Diese Koronaverluste zählen zu ihren ständigen Verlusten; ihren Anteil hat für dieses Projekt niemand beziffert. Auch das ist eine Zahl, die in einer Verlustbilanz zu stehen hätte.Q1
Hat ein Erdkabel höhere Stromverluste als eine Freileitung?
Im Leiter verliert es deutlich weniger. Das von der E-Control beauftragte Gutachten zur Salzburgleitung rechnet je Kilometer und Stromkreis — die drei Leiter, die zusammen den Drehstrom führen — bei 380 kV, 1.500 MW und 40 °C Leitertemperatur: Freileitung 259,3 kW, Erdkabel mit 2.500 mm² Querschnitt 144,0 kW. Das gilt bei voller Leistung; für die Jahresbilanz rechnet dasselbe Gutachten die stromabhängigen Verluste mit einem Arbeitsverlustfaktor von 0,27 herunter, während die ständigen Verluste rund um die Uhr anfallen.Q1
Und dort verliert das Kabel: 11,2 kW je Kilometer und Stromkreis gegenüber 2,45 kW, „etwa das 4,5-fache" — wobei eine leistungsgleiche Kabelstrecke nach demselben Gutachten aus vier Kabelsystemen besteht, eine Doppelfreileitung aus zwei Stromkreisen. Dazu die Kompensationsspulen: Ein Drehstromkabel wirkt wie ein sehr großer Kondensator und braucht in Abständen Ausgleichsbauwerke (HGÜ vs. Drehstrom). Sie kosten nochmals 22,4 kW je Kilometer bei vollständiger Kompensation (k = 1, Spulengüte 99,8 %).Q1
In der Bewertungstabelle steht bei der Freileitung „Höchste Betriebskosten (Verlustkosten) im Vergleich zu unkompensierten Kabeln und zu GIL", beim Kabel „Unkompensiert kleiner als FL, bei langen Kabelstrecken mit Kompensation sogar höher als für FL". Der Unterschied ist ein Wort: kompensiert. Das Kabel verliert nicht durch das Kabel. Es verliert durch die Spulen.Q1
Was kosten die Verluste über 40 Jahre?
Über 40 Jahre kommt dasselbe Gutachten auf einen Barwert der Verlustkosten — den heutigen Gegenwert aller künftigen Verlustkosten — von rund 84 Mio. € für die Freileitung und rund 122 Mio. € für die Vollverkabelung mit vier Kabelsystemen. Verglichen wird der Abschnitt Tauern–Salzach neu: rund 114 Kilometer Freileitungstrasse gegen rund 108 Kilometer Kabelstrecke. Annahmen: 0,06 €/kWh, 6,65 % Kalkulationszinsfuß, Jahreshöchstlast 2×1.300 MVA, Arbeitsverlustfaktor 0,27.Q1
Die 0,06 €/kWh hat der Gutachter 2007 bewusst über den damaligen Tarif von rund 0,055 €/kWh gelegt; höhere Verlustkosten vergrößern den Abstand. Für Netzraum Kärnten hat diese Rechnung niemand angestellt, jedenfalls nicht öffentlich.
→ Ausführlich: Was kostet ein Erdkabel und wer zahlt die Mehrkosten?
Wie viel Wärme gibt ein Erdkabel an den Boden ab?
Ein Erdkabel gibt seine Verlustwärme an das Erdreich ab, eine Freileitung an die Luft — wie warm der Boden über dieser Trasse würde, hat niemand gerechnet. Der Österreichische Netzinfrastrukturplan des Bundes hält fest, die Verlustwärme müsse „durch die Isolierung und durch das Erdreich an die Erdoberfläche abgeleitet werden", wodurch beide erwärmt werden; für die heute üblichen Kunststoffkabel gilt an der Leiteroberfläche höchstens 90 °C. Wie warm es darüber wird, hängt von Belastung, Verlegetiefe und Wärmeleitfähigkeit ab — und die Verlegung entscheidet die Bauweise → Flüssigboden-Verfahren & Bodenfräse.Q3
Nicht belegt ist, wie warm der Boden über einer Trasse tatsächlich wird und ob ein Höchstspannungs-Erdkabel zusätzliche Kühlung braucht — das Gutachten von 2007 rechnet ausdrücklich ohne „eventuelle Kühlung an engen Trassenabschnitten".Q1 Die auffindbaren Feldversuche zur Ertragsminderung über Kabeltrassen stammen aus Deutschland und betreffen Ackerkulturen; für Dauergrünland, Almflächen und Wald — die Nutzungen auf weiten Teilen der Kärntner Trasse — liegt keine Untersuchung vor.
Beim Kabel ist diese Frage offen; bei der Freileitung ist beziffert, was ein dauerhaft freigehaltener Schutzstreifen einer Fläche abverlangt → Erdverkabelung · Was bedeutet ein Erdkabel für meine Fläche?
Wie es bewertet wird
Positionen DritterHier steht, wer was sagt — nicht, was richtig ist.
„Kaum Energieverlust" — sagt wer?
Die APG schreibt auf ihrer Projektseite, Freileitungen hätten „kaum Energieverlust beim Transport".Q4 Belegt ist damit, dass sie das sagt. In ihrem Netzentwicklungsplan 2025 steht etwas anderes: Zur 380-kV-Deutschlandleitung schreibt sie, die höhere Spannungsebene senke die Übertragungsverluste „bei gleichen Transportmengen um etwa ein Drittel"; zur Salzburgleitung nennt sie denselben Grund.Q2
Beides zugleich geht nicht. Entweder sind die Verluste vernachlässigbar — dann sind sie kein Argument für diese Leitung. Oder sie sind es nicht — dann gehören sie beziffert. Beide Male ist die Begründung die Spannungsebene, und die hängt nicht daran, ob die Leiter in der Luft hängen oder im Boden liegen.
Das Erdkabel-Factsheet von APG und KNG gibt den Swissgrid-Geschäftsbericht 2024 mit den Worten wieder, Erdverkabelungen schnitten ökologisch schlechter ab — „vor allem aufgrund des hohen Materialbedarfs … und der hohen Kompensationsverluste". Der Bericht selbst liegt uns nicht vor; belegt ist nur die Wiedergabe durch die Projektwerber.Q5
Der Einwand, der wirklich zählt — und wie alt er ist
Das Salzburg-Gutachten wird gegen jede Verkabelung angeführt, und sein Resümee ist unmissverständlich: „Die Leitungsausführung als Freileitung stellt nach technischer, betrieblicher und wirtschaftlicher Bewertung eindeutig die beste Lösung dar." Zu den Verlusten hält es fest, das Argument der Verlusteinsparung greife nicht: Auf kurzen Kabelstrecken komme die Einsparung „nicht zum Tragen", bei längeren gehe sie in den Investitionskosten unter.Q1
Nur: Es stammt vom 27.12.2007, rechnet mit Kostenwerten von 2006/2007 und vermerkt zum untersuchten Kabeltyp, „Erfahrungswerte" seien „noch nicht vorhanden". Die Salzburgleitung selbst ging laut Netzentwicklungsplan 2025 erst im zweiten Quartal 2025 in Betrieb, rund achtzehn Jahre später. Eine neuere österreichische Verlustrechnung zu beiden Bauweisen liegt nicht vor. Über die zentrale technische Frage dieses Projekts wird in Österreich mit einer Rechnung aus 2007 argumentiert.Q1, Q2
Eine Diplomarbeit der TU Wien von 2025 hält Erdkabelanlagen wirtschaftlich ebenfalls für die teuerste Lösung — bezeichnet Hybridanlagen aus Freileitung und Erdkabel aber ausdrücklich als denkbar.Q6 Das ist genau die Bauweise, um die es hier geht.
Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?
Belegte FaktenDie geplante Leitung ist rund 190 Kilometer lang — das hier zitierte NEP-Projektblatt nennt selbst rund 180 Kilometer, die APG-Projektseite am selben Tag 180, 190 und 192.Q2 Verfahrensstand und Zeitplan führt Netzraum Kärnten.
Für keine dieser Längen ist eine Verlustbilanz veröffentlicht. Im Projektblatt (NEP-Projekt 11-14, S. 89) zählt die APG sieben netzbetriebliche und energiewirtschaftliche Nutzenpunkte auf — Ringschluss, Versorgungssicherheit, Netzintegration, Entlastung des 110-kV-Verteilernetzes und weitere. Die APG nennt die Verlustsenkung überall dort, wo sie ihr nützt — bei dieser Leitung nennt sie sie nicht. Bei der Deutschlandleitung und bei der Salzburgleitung steht sie im Nutzenkatalog. Hier fehlt sie.Q2
Offen und entscheidend: Wie hoch die Verluste dieser Leitung wären, wie weit Freileitung und Kabel auseinanderliegen und mit welchem Strompreis das bewertet wird — das muss die UVE (Umweltverträglichkeitserklärung) beantworten.
Position von LKoS
Unsere ForderungDieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Erstens: Diese Leitung ist nicht notwendig. Der Bedarf ist bis heute nicht belegt. LKoS fordert, dass die Nullvariante — das Vorhaben nicht zu verwirklichen — ernsthaft geprüft wird. § 6 Abs. 1 Z 2 UVP-G verlangt in der Umweltverträglichkeitserklärung „eine Beschreibung der anderen vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften realistischen Lösungsmöglichkeiten …, der Nullvariante und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe". Ob daraus eine Pflicht folgt, eine bestimmte Variante überhaupt erst zu prüfen, ist eine offene Rechtsfrage — beantworten können sie nur Behörde und Gericht.Q7 Strom, der gar nicht erst über eine neue Leitung transportiert wird, geht auf ihr auch nicht verloren.
Zweitens: Wer über Verluste redet, soll sie ausweisen. LKoS fordert eine Verlustbilanz für beide Bauweisen in der Umweltverträglichkeitserklärung — mit Auslastung, Betrachtungszeitraum, Strompreis, Zahl der Kabelsysteme und Kompensationsgrad. Ohne Bezugsbedingung ist jede Verlustzahl beliebig.
Drittens: Verluste sind kein Argument gegen das Erdkabel. Wer aus 2,45 gegen 11,2 Kilowatt je Kilometer ein Argument gegen die Verkabelung von Siedlungsabschnitten macht, argumentiert an der Bezugsbedingung vorbei: Das Gutachten bindet die höheren Gesamtverluste ausdrücklich an „lange Kabelstrecken mit Kompensation". Wo die APG mit Verlusten argumentiert, argumentiert sie mit 380 kV — bei der Deutschlandleitung, bei der Salzburgleitung. Für Netzraum Kärnten führt sie den Verlustnutzen nicht einmal an. Und 380 kV kann auch im Boden liegen.
Was Sie jetzt tun können
- Einwenden, sobald die Frist läuft. Die Umweltverträglichkeitserklärung soll 2027 eingereicht werden. Dann gilt: „Personen verlieren ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben" (§ 9 Abs. 6 UVP-G).Q7 → Wie kann ich mich gegen die 380-kV-Leitung wehren — und bis wann?
- Ihre Gemeinde ansprechen. 36 Gemeinden sind betroffen. § 19 Abs. 3 UVP-G gibt der Standortgemeinde und unmittelbar angrenzenden Gemeinden, die von wesentlichen Umweltauswirkungen betroffen sein können, Parteistellung im Genehmigungsverfahren.Q7 Wer Partei ist, kann nach den Verlustzahlen fragen → Gemeinden
- Kontakt aufnehmen, wenn Ihre Fläche im Trassenband liegt. Was eine Freileitung Ihrer Fläche abverlangt, steht fest — was ein Kabel darunter täte, hat niemand gerechnet. Beides gehört im Verfahren auf den Tisch → Kontakt
Verwandte Begriffe
Quellen
- Stufe 2Gutachten zur 380-kV-Salzburgleitung, Abschnitt Tauern–Salzach neu; Verfasser B. R. Oswald, Universität Hannover, beauftragt von der E-Control, 27.12.2007, 78 S. Kap. 5.2 mit Tabelle 5.2 und Fußnote 3 (S. 18), Kap. 5.3 (S. 18 f.), Kap. 5.4 (S. 21), Kap. 5.8 (S. 28–32), Kap. 8.2 mit Tabelle 8.3 (S. 48), Kap. 8.6 (S. 55), Bild 8.6 (Kap. 8.7, S. 57), Kap. 9 Bewertungstabelle (S. 63 f.), Resümee Punkte 1, 2, 6, 9, 10, 11 (S. 65 f.). Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/EControl_Gutachten-Teilverkabelung-Salzburgleitung_2026-08-06.pdf - Q2 — Stufe 1 (Projektwerber) — APG: Netzentwicklungsplan 2025, August 2025, 167 S. (Titelblatt „Einreichversion", Fußzeile ab Kap. 4 „Konsultationsversion"). Kap. 4.6.1 Salzburgleitung (S. 61), Kap. 4.6.4 Deutschlandleitung (S. 66), Kap. 4.10.2 Netzraum Kärnten, Projekt 11-14 (S. 89). Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/APG_Netzentwicklungsplan-2025_2026-08-06.pdf - Stufe 1Integrierter österreichischer Netzinfrastrukturplan (ÖNIP), BMK, Wien 2024, Kap. 6.4 „Betrieb" (S. 170 f.). Die Passage gibt an dieser Stelle ausdrücklich Oswald 2007 (Q1) wieder: amtliche Bestätigung, keine zweite unabhängige Quelle. Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/BMWET_OENIP_2026-08-06.pdf - Q4 — Stufe 1 (Eigenangabe) — APG: Projektseite „Netzraum Kärnten", Abschnitt zur Freileitung als Planungsprämisse, Aussage „kaum Energieverlust beim Transport", abgerufen 06.08.2026. →
quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Projektseite_2026-08-06.txt - Q5 — Stufe 1 (Eigenangabe, Argumentationsmaterial) — APG und KNG-Kärnten Netz: Factsheet „Erdkabel", undatiert, S. 2, Wiedergabe des Swissgrid-Geschäftsberichts 2024 unter der Einleitung „Daraus lassen sich folgende Ergebnisse ableiten". Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Factsheet-Erdkabel_2026-08-06.pdf - Stufe 2TU Wien: „Ökonomische Bewertung von Hochspannungs-Erdkabel", Diplomarbeit 2025, Repositum. Im Faktenblatt zu Nr. 11 als belegt geführt; nicht als PDF in
quellen/— vor dem Livegang zu beschaffen und mit Seitenangabe zu zitieren. - Stufe 1UVP-G 2000, § 6 Abs. 1 Z 2, § 9 Abs. 6, § 19 Abs. 3. RIS, Gesamte Rechtsvorschrift, Fassung vom 06.08.2026, 84 S. Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/RIS_UVP-G-2000_2026-08-06.pdf
Stand: 2026-08-07 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.