Schutzstreifen und Trassenschneise (Trassenbreite)

Der Schutzstreifen ist der Geländestreifen entlang einer Freileitung, der laut deutschen Behörden von hohem Bewuchs und größeren Bauten frei zu halten ist. Er ist breiter als das Bauwerk und nicht dasselbe wie die Waldschneise.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Erdkabel braucht dauerhaft rund ein Drittel der Breite. 20 bis 25 Meter Kabeltrasse gegen 70 bis 80 Meter Schutzstreifen (deutsche Werte). Die bis zu 50 Meter, die APG und KNG dagegenhalten, gelten für die Bauzeit.Q1, Q6Erdverkabelung
  • Trassenbreite, Schutzstreifen und Rodung sind drei Größen, nicht eine. Rund 30 Meter Bauwerk, rund 70 bis 80 Meter freizuhaltender Streifen, dazu die Rodung. Alles Werte aus Deutschland.Q1, Q2
  • Im Vorhabenskonzept der APG — der Projektbeschreibung an die Behörde — steht das Wort Schutzstreifen kein einziges Mal. Eine projektbezogene Angabe steht bis heute aus.Q4

Was gilt

Belegte Fakten

Wie breit ist der Schutzstreifen einer 380-kV-Leitung?

Die Trassenbreite ist das Bauwerk: bei 380 kV rund 30 Meter (deutsches Wirtschaftsministerium). Frei bleiben muss mehr, weil die Seile ausschwingen: rund 70 Meter nach derselben Quelle, etwa 80 laut deutscher Bundesnetzagentur.Q1, Q2 TenneT nennt 50 bis 60, im Wald 60 bis 70 — die schmalste Angabe kommt vom Netzbetreiber selbst.Q3 Am breitesten ist er auf halber Strecke zwischen zwei Masten, wo die Seile am tiefsten hängen.Q2

Wie breit wird die Schneise durch den Wald?

Nicht zwingend als Kahlschlag. Beim deutschen SuedOstLink dürfen Bäume dort in der Mitte 10 Meter hoch werden, weil die Seile mindestens 15 Meter über dem Boden hängen.Q2 Belastbar heißt das Rodung und Aufwuchsbeschränkung. Wofür und wie viel in Kärnten gerodet wird, ist nicht ausgewiesen. → Rodung & Rodungsbewilligung

Außerhalb der Mastfläche können Sie nach derselben Beschreibung grundsätzlich weiter bewirtschaften; was in Kärnten gilt, ist nicht beziffert.Q2 Die Last liegt in Erschwernis und Wertminderung, nicht im Totalverlust — tragen müssen Sie sie. → Bewirtschaftungserschwernis · Maststandfläche

Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?

Belegte Fakten

Wie breit wird der Schutzstreifen beim Netzraum Kärnten?

Rund 190 Kilometer durch 36 Gemeinden, laut APG auch 180 oder rund 192. Eine projektbezogene Schutzstreifenbreite gibt es nicht. Im Umlauf ist nur die durchschnittliche Breite der Planungstrasse: rund 70 Meter (APG, 02.07.2026).Q5 Ein Planungsband, kein Schutzstreifen und keine Schneise. → Trassenkorridor

Die einzige österreichische Meterzahl regelt das Bauen, nicht das Gelände: 70 Meter ab der Leitungsachse. → Bauen unter der Leitung

Beide Breiten muss die APG erst in ihrer Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) nennen; einreichen will sie 2027.

Position von LKoS

Unsere Forderung

Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.

LKoS fordert: Die APG legt die drei Breiten offen — Bauwerk, Schutzstreifen, Rodung, je Abschnitt. Ohne sie lässt sich der Eingriff nicht beurteilen und keine Alternative vergleichen.

Und: in den Boden, wo sonst eine Schneise bleibt. 20 bis 25 Meter gegen 70 bis 80 — den Unterschied sieht man in hundert Jahren noch.

Was Sie jetzt tun können

  • Fragen Sie die APG schriftlich nach Breite und Rodungsumfang über Ihrem Grund.
  • Sagen Sie uns, welche Zahl Sie bekommen haben.Kontakt · Mitmachen
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Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Stufe 2BMWi: Technologieübersicht „Das deutsche Höchstspannungsnetz" — Trassenbreite 380 kV rund 30 m, Schutzstreifen rund 70 m, Erdkabeltrasse als Ersatz einer 380-kV-Drehstrom-Doppelleitung 20 bis 25 m im Betrieb und bis 40 m in der Bauphase. Geführt in daten/faktenblaetter/batch02.csv, Zeilen 21 und 27 (Status belegt); neu angelegt als Zahlenregister Nr. 62, 63 und 64. Quellenangabe unvollständig: Seite, Stand, Abrufdatum und PDF-Sicherung in quellen/ fehlen (offener Punkt 2). Deutsche Werte, im Text jedes Mal als solche gekennzeichnet.
  2. Stufe 2netzausbau.de (Bundesnetzagentur, mit BfN) sowie SuedOstLink, Technische Vorhabenbeschreibung — Schutzstreifen etwa 80 m, parabolische Form mit größter Breite in Spannfeldmitte, Aufwuchsbeschränkung von maximal 10 m Höhe in Spannfeldmitte bei mindestens 15 m Seildurchhang, landwirtschaftliche Nutzung außerhalb der Mastfläche grundsätzlich möglich. Geführt in daten/faktenblaetter/batch02.csv, Zeilen 22, 24, 25 und 26 (Status belegt); Zahlenregister Nr. 63 und 66. Quellenangabe unvollständig: Seite, Stand, Abrufdatum und PDF-Sicherung fehlen (offener Punkt 2). Der Fachbegriff Spannfeldmitte ist im Text zu „auf halber Strecke zwischen zwei Masten" aufgelöst. Die Nutzungsaussage ist der deutschen Vorhabensbeschreibung zugeschrieben — welche Rechtsfolge in Kärnten gilt, sagt sie nicht.
  3. Stufe 3TenneT, Projektinformation: 50 bis 60 m Gesamtbreite, in Waldbereichen 60 bis 70 m. Geführt in daten/faktenblaetter/batch02.csv, Zeile 23 (Status strittig); Zahlenregister Nr. 63. Angabe eines Netzbetreibers; belegt nur, dass er sie macht — im Text deshalb zugeschrieben und mit beiden Werten wiedergegeben. Quellenangabe unvollständig (offener Punkt 2).
  4. Stufe 1APG: Vorhabenskonzept „380-kV-Leitung Lienz–Obersielach, Netzraum Kärnten", Beilage zum Antrag auf Bewilligung von Vorarbeiten gem. § 5 StWG 1968, Wien, September 2024, 8 Seiten. Die Wörter „Schutzstreifen", „Schneise", „Trassenbreite", „Rodung" und „Breite" kommen im gesamten Dokument nicht vor; Abschnitt 7.2 („Maste") verweist für Mastbild und geometrische Abmessungen ausdrücklich auf die Einreichunterlagen und die spätere Detailkonstruktion. Am PDF selbst im Volltext geprüft am 11.08.2026 und als Zeile in daten/faktenblaetter/batch02.csv eingetragen. → quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Vorhabenskonzept_2026-08-06.pdf
  5. Stufe 1APG: Projektseite Netzraum Kärnten, Meilenstein 02.07.2026 — die Planungstrasse „weist eine durchschnittliche Breite von rund 70 Metern auf". Abgerufen 06.08.2026, am gesicherten Volltextabzug selbst nachgelesen am 11.08.2026 und als Zeile in daten/faktenblaetter/batch02.csv eingetragen; geführt als Zahlenregister Nr. 12 (Status strittig, im Text als Planungsband eingeordnet und von Schutzstreifen und Schneise abgegrenzt). → quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Projektseite_2026-08-06.txt
  6. Stufe 1APG und KNG-Kärnten Netz: Factsheet „Erdkabel bedeutet lange Bauzeit und massive Eingriffe in die Landschaft", Netzraum Kärnten, S. 1, erster Aufzählungspunkt: „hoher Flächenverbrauch (in der Bauphase bis zu 50 Meter Breite)". Am PDF selbst gelesen und im Wortlaut verifiziert am 11.08.2026; als Zeile in daten/faktenblaetter/batch02.csv und batch03.csv eingetragen, neu angelegt als Zahlenregister Nr. 65. Bezugsbedingung: Bauphase, also vorübergehend — das Factsheet nennt weder eine Betriebsbreite noch eine Schutzstreifenbreite. → quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Factsheet-Erdkabel_2026-08-06.pdf

Stand: 2026-08-11 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.