Ringschluss (380-kV-Ring Österreich)
Ein Ringschluss verbindet ein Leitungsnetz so, dass der Strom zwei Wege nehmen kann. Der österreichische 380-kV-Ring ist noch keiner: Zwischen Lienz und Obersielach fehlt ein Stück.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein Gesetz nennt den Ring. Das ElWG kennt weder Ring noch Lückenschluss; die Austrian Power Grid (APG) verfolgt ihn „seit über 25 Jahren".Q2, Q4
- Es fehlt nur ein Stück — und das liegt bei uns. Seit die Salzburgleitung läuft, ist Lienz–Obersielach die letzte Lücke im 380-kV-Netz.Q1, Q2
- Auch ein geschlossener Ring vermeidet die Überlastungen nicht vollständig. So steht es im Netzinfrastrukturplan des Bundes.Q1
Was gilt
Belegte FaktenWas ist ein Ringschluss im Stromnetz?
Ein Ring hat weder Anfang noch Ende: Fällt ein Abschnitt aus, fließt der Strom herum. Die APG begründet ihn damit, dass er „eine redundante Anbindung" schaffe: Die wichtigsten Umspannwerke könnten „von zwei Seiten versorgt werden".Q3 Ob dieser zweite Weg an Masten hängt oder im Boden liegt, sagt das Ringprinzip nicht. → n-1-Kriterium
Wo ist der 380-kV-Ring in Österreich noch offen?
Der Netzinfrastrukturplan des Bundes beschreibt zwei Lücken. Die eine, Tauern–St. Peter, hat die 380-kV-Salzburgleitung geschlossen, laut APG seit dem zweiten Quartal 2025 in Betrieb. Die andere ist Obersielach–Lienz.Q1, Q2 → Netzebenen
Wer entscheidet, dass der Ring geschlossen wird?
Der Ring steht im Netzentwicklungsplan, den die Übertragungsnetzbetreiber — hier die APG — der Regulierungsbehörde E-Control vorlegen (§ 123 Abs. 1 ElWG). Die E-Control genehmigt ihn mit Bescheid; Voraussetzung: „der Nachweis der technischen Notwendigkeit … durch den Übertragungsnetzbetreiber" (§ 124 Abs. 1).Q4 Nachweisen muss die APG. Über die Bauweise sagt das Gesetz nichts. → Wer am Ende entscheidet
Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?
Belegte FaktenIm Netzentwicklungsplan heißt das Vorhaben „Netzraum Kärnten (380-kV-Ringschluss)": Mit Lienz–Obersielach „wird der 380-kV-Ring im Süden Österreichs geschlossen".Q2 Der Bund erwartet davon weniger Auslastung an Burgenlandleitung und Zentralraum — „eine vollständige Vermeidung von Überlastungen ist damit jedoch noch nicht möglich". Als letzten Schritt modelliert er noch mehr Ring. Und ein festgestellter Transportbedarf bedeute „nicht in jedem Fall einen Leitungsneubau".Q1
Für den Netzentwicklungsplan setzt das ElWG voraus, dass ein Neubau „erst dann in Betracht gezogen wird", wenn das Bestandsnetz ausreichend optimiert oder verstärkt ist (§ 123 Abs. 5).Q4 Was das für dieses Vorhaben heißt, muss das UVP-Verfahren klären. → Braucht Kärnten die Leitung?
Wie viel davon auf Lienz–Obersielach entfällt, liegt uns nicht vor. Wer eine Leitung mit dem Ring begründet, muss beziffern, was sie bringt.
Position von LKoS
Unsere ForderungDieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Forderung des Vereins, nicht geltendes Recht. Entwurf zur Freigabe durch den Vorstand.
Ein 25 Jahre alter Plan ist kein Bedarfsnachweis. LKoS fordert von der APG die Rechnung: welche Engpässe der Ringschluss in Kärnten beseitigt und welche nach dem Modell des Bundes bleiben. Und was die Optimierung des Bestandsnetzes bringt. Ein Ring braucht einen zweiten Weg — keine Freileitung. Wo Menschen und Landschaft betroffen sind, gehört die Leitung in den Boden. → Erdverkabelung
Was Sie jetzt tun können
- Einwendung vorbereiten → Wie Sie sich wehren können
- Ihre Gemeinde ansprechen → Gemeinden · Kontakt
Verwandte Begriffe
Quellen
- Stufe 1Integrierter österreichischer Netzinfrastrukturplan (ÖNIP), BMWET/BMK, Wien 2024, 204 S. Kap. 2.2, S. 22 (PDF-S. 24): Bestand der 380-kV-Verbindungen (Wien Südost–Bisamberg–St. Peter; Wien Südost–Obersielach; Lienz–Zell am Ziller und Lienz–Tauern), Lückenschließung Tauern–St. Peter durch die Salzburgleitung, „Der Lückenschluss der 380-kV-Verbindung zwischen Obersielach und Lienz ist laut APG (2023) für das Jahr 2032/33 geplant." Kap. 4.5.1, S. 101 (PDF-S. 103), Modellreihenfolge im zusammenhängenden Absatz: Maßnahmen „im Bereich St. Peter-Ernsthofen-Dürnrohr-Bisamberg sowie Lienz-Obersielach zur Schließung und Verstärkung des österreichischen 380-kV-Rings" als Schritt (4); unmittelbar danach „Projekte in diesen Bedarfskorridoren können durch den oben beschriebenen Effekt der Lastfluss-Verschiebung auch die Netzauslastung entlang der Burgenlandleitung und im österreichischen Zentralraum reduzieren. Eine vollständige Vermeidung von Überlastungen ist damit jedoch noch nicht möglich (5). Als letzter Schritt wird daher eine stärkere Vermaschung des 380-kV-Rings im Zentralraum Pongau-Weißenbach-Hessenberg Wien Südost und Hessenberg-Obersielach modelliert (6)."; S. 102 (PDF-S. 104): „können durch die Kombination der Maßnahmen alle Überlastungen … behoben werden (7)". Der Beitrag des Abschnitts Lienz–Obersielach ist dabei nicht gesondert ausgewiesen — er steht im selben Schritt (4) wie die Maßnahmen im Osten. Kap. 5, S. 148 (PDF-S. 150): „In den dunkelgrün hervorgehobenen Bereichen – Umspannwerk (UW) Hessenberg nach UW Weißenbach, UW Obersielach nach UW Lienz sowie UW Pongau nach UW Weißenbach – wurden von der APG mit Stand Jänner 2024 bereits Maßnahmen zur Leitungsverstärkung (z. B. Generalerneuerung oder Spannungsumstellung) eingeleitet, die im Basisnetz der NIP-Modellierung zur Ermittlung der Transporterfordernisse noch nicht berücksichtigt wurden." und „Ein im NIP identifizierter Stromtransportbedarfskorridor bedeutet nicht in jedem Fall einen Leitungsneubau. Die Steigerung der Übertragungskapazitäten muss nach dem NOVA-Prinzip (Netzoptimierung vor Netzausbau) erfolgen." Selbst am PDF gelesen 11.08.2026. Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/BMWET_OENIP_2026-08-06.pdf - Stufe 1APG: Netzentwicklungsplan 2025 für die Regelzone APG, Titelblatt „Einreichversion", Planungsstand August 2025, 167 S. Kap. 4.10.2, Projektblatt 11-14 „Netzraum Kärnten (380-kV-Ringschluss)", S. 89: „Mit der 380-kV-Leitung zwischen Lienz und Obersielach (Länge rd. 180 km) wird der 380-kV-Ring im Süden Österreichs geschlossen. Das 380-kV-Ringkonzept wird seitens APG seit über 25 Jahren verfolgt und schrittweise zur Umsetzung gebracht (kürzlich erreichter Meilenstein dazu war die IBN der 380-kV-Salzburgleitung NEP 11-10 im Q2/2025)."; ebenda Kopfzeile „Gepl. IBN: 2034/35". Kap. 4.6.1, S. 60: Projektstatus der Salzburgleitung „In Betrieb seit Q2/2025". Selbst am PDF gelesen 11.08.2026. Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/APG_Netzentwicklungsplan-2025_2026-08-06.pdf - Stufe 1APG: Projektseite „Netzraum Kärnten", FAQ „Welche Vorteile hat ein 380-kV-Stromnetz für die Region Kärnten und Osttirol?": „Der 380-kV-Ring innerhalb Österreichs schafft eine redundante Anbindung, so können die wichtigsten Umspannwerke von zwei Seiten versorgt werden." Gesicherter Volltextabzug, abgerufen 06.08.2026. →
quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Projektseite_2026-08-06.txt - Stufe 1Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025, RIS Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026, 123 S. § 123 Abs. 1 (S. 79): „Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Regulierungsbehörde in ungeraden Kalenderjahren gemeinsam einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz zur Genehmigung vorzulegen". § 123 Abs. 5 (S. 80): „Übertragungsnetzbetreiber haben bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten … zu berücksichtigen … Dies setzt insbesondere voraus, dass der Neubau von elektrischen Leitungsanlagen erst dann in Betracht gezogen wird, wenn die bestehenden elektrischen Leitungsanlagen ausreichend optimiert oder angemessene Verstärkungs- und Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt wurden." § 124 Abs. 1 (S. 81): „Die Regulierungsbehörde hat den Netzentwicklungsplan mit Bescheid zu genehmigen. Voraussetzung für die Genehmigung ist der Nachweis der technischen Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Investitionen durch den Übertragungsnetzbetreiber." Volltextsuche über alle 123 Seiten am 11.08.2026: „Ring", „Ringschluss", „Lückenschluss" und „Vermaschung" ergeben null Treffer. Zitiert wird nur der Gesetzeswortlaut; der Adressat der Norm (Übertragungsnetzbetreiber bei der Planaufstellung) ist mitzitiert, die Rechtsfolge für das Einzelvorhaben bleibt offen. Selbst am PDF gelesen 11.08.2026. Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/RIS_ElWG-Elektrizitaetswirtschaftsgesetz_2026-08-06.pdf
Stand: 2026-08-11 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.