Maststandfläche und Überspannung (Entschädigung für Mast und Leitung)
Maststandfläche ist der Grund, den ein Strommast auf Ihrem Grundstück dauerhaft besetzt — Fundament und die Fläche ringsum. Überspannung ist der Streifen, über den die Leiterseile ziehen: zwei Belastungen, getrennt bewertet.
Das Wichtigste in Kürze
- Mast und Überspannung werden getrennt gerechnet — und die Anleitung ist öffentlich. Der Bewertungsanhang der Finanzverwaltung führt im Gutachtensweg der Regelbesteuerung je einen Rechenschritt und ein Berechnungsbeispiel für eine 380-kV-Leitung. Eine Entschädigungssumme ohne Aufgliederung lässt sich nicht nachrechnen — verlangen schon.
- Für Freileitungen gibt es in Kärnten keinen veröffentlichten Richtsatz. Das heißt nicht, dass nichts zusteht — nur, dass die Ansätze nicht öffentlich sind.
- Was im Vertrag steht, bindet das Finanzamt nicht. Den steuerfreien Anteil müssen Sie nachweisen — nach dem Steuererlass per Gutachten, wenn Sie zur Regelbesteuerung optieren.
Was gilt
Belegte FaktenWas ist der Unterschied zwischen Maststandfläche und Überspannung?
Die Enteignung nach dem Starkstromwegegesetz umfasst „die Bestellung von Dienstbarkeiten" und „die Abtretung von Eigentum an Grundstücken"; abgetreten wird nur, „wenn die übrigen … Maßnahmen nicht ausreichen" (§ 19 StWG).Q3 Ob ein Maststandort eine Abtretung erfordert und ob StWG oder Kärntner Elektrizitätsleitungsgesetz gilt, entscheidet die Behörde → Enteignung & Zwangsrechte
Bewertet wird getrennt: Der Bewertungsanhang der Einkommensteuerrichtlinien rechnet zuerst die Bodenwertminderung „durch Überspannung bezogen auf die Servitutsstreifenfläche" (die vom Leitungsrecht belastete Fläche), dann jene „für Maststandorte" (Anhang VI 3.3.3). Beim Mast kommen zwei Posten dazu: die Behinderungsfläche und der Ertragsausfall durch das Fundament (3.3.2). Anzuwenden ist der Anhang nur im Gutachtensweg der Regelbesteuerung (Rz 5173), ein Zahlungsanspruch folgt daraus nicht — Maßstab ist er trotzdem; ein anderer öffentlicher ist für Kärnten nicht auffindbar.Q1
Bekomme ich auch Geld, wenn die Leitung nur über mein Grundstück führt und kein Mast draufsteht?
Die Überspannung wird eigens bewertet: Die Wertminderung werde „einerseits durch die Überspannung und andererseits durch Leitungsmaste verursacht", am höchsten „bei diagonaler Überspannung" (Anhang VI 2.1, 2.3).Q1
Dort steht auch der Satz, den man Ihnen entgegenhalten wird: Bei reiner Überspannung sei „überwiegend davon auszugehen", dass die „rein landwirtschaftliche Nutzung" nicht wesentlich eingeschränkt werde. Er betrifft die Bodenwertminderung, nicht die jährliche Mehrarbeit → Bewirtschaftungserschwernis & Ertragsentgang. Zwei Zeilen weiter verursacht ein Mast „regelmäßig eine im Vergleich zur reinen Überspannung deutlich höhere Wertminderung".Q1 Wer den einen zitiert, muss den anderen mitzitieren.
Wie viel Entschädigung bekomme ich für einen Strommast auf meinem Grund?
Dazu liegt für Kärnten keine veröffentlichte Angabe vor. Das Bewertungsmodell der „Richtsätze für Entschädigungen in der Landwirtschaft 2022" rechnet eine Abwasserleitung; Freileitung, Überspannung und Strom kommen im ganzen Dokument nicht vor, Maststandorte nur für Mobilfunk.Q2 Nachrechnen lässt sich trotzdem — nach der Methode des Steuererlasses.Q1
Wie es bewertet wird
Positionen DritterHier steht, wer was sagt — nicht, was richtig ist.
Sind die Richtsätze der Landwirtschaftskammer für das Finanzamt bindend?
Nein, der Erlass sagt es wörtlich: Richtsätze und die Aufgliederung in Rahmenverträgen „sind Empfehlungen an die Kammermitglieder und entfalten keine Bindungswirkung für die Finanzverwaltung" (Rz 5175c; VwGH 07.07.2011, 2008/15/0142). Auch die vertragliche Zuordnung bindet nicht; die Beweislast trägt der Steuerpflichtige (Rz 5175b).Q1 Der Rahmenvertrag verhandelt die Summe — gebunden ist das Finanzamt daran nicht → Rahmenvertrag Landwirtschaftskammer–APG
Wofür wird gezahlt — für den Boden, für das Recht oder für den Ertrag?
Der Steuererlass zerlegt ein Servitutsentgelt in „meist mehrere Komponenten" — Benützung von Grund und Boden, Wertminderung der Vermögenssubstanz, Ertragsausfall (Rz 5174). Steuerfrei ist in Österreich allein die Bodenwertminderung, und nur, wenn sie „auf Grund einer Maßnahme im öffentlichen Interesse eintritt" und das Leitungsrecht „zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich eingeräumt wird".Q1 → § 107 EStG: Abzugsteuer Welche Komponente die Summe abdeckt, entscheidet über die Steuer. Öffentlich ist keine Aufgliederung.
Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?
Belegte FaktenWer einen Mast bekommt und wer nur Seile, steht nicht fest: Maststandorte und Zufahrtswege werden laut APG (Stand 02.07.2026) in den kommenden Monaten festgelegt → Netzraum Kärnten. Betroffen sind 36 Gemeinden.
Die Ansätze soll ein Rahmenvertrag bringen: Nach Darstellung der Kammer hat ihr am 14.01.2026 die große Mehrheit der rückmeldenden Grundeigentümer ein Verhandlungsmandat erteilt.Q4 Verhandelt wird dort über die Höhe, nicht über das Ob — nach welcher Methode gerechnet wird, gehört geklärt, bevor der erste Vertrag unterschrieben wird.
Position von LKoS
Unsere ForderungDieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts. Fassung zur Freigabe durch den Vorstand.
Erstens: die Nullvariante. Wo kein Mast steht und kein Seil spannt, ist über Maststandfläche und Überspannung nichts zu verhandeln. LKoS fordert, dass sie ernsthaft geprüft wird — und daneben, was eine erdverlegte Ausführung für diese Flächen bedeutet → Alternativenprüfung & Nullvariante
Zweitens: getrennt ausweisen, vor der Unterschrift. LKoS fordert von APG und KNG-Kärnten Netz, jede Summe nach Maststandfläche, Überspannung und Komponenten aufzugliedern und die Berechnungsgrundlage beizulegen.
Drittens: die Ansätze gehören veröffentlicht. Ein Richtsatz, der nicht veröffentlicht ist, ist kein Maßstab.
Der Mast steht, solange die Leitung steht. Die Unterschrift darunter fällt an einem Nachmittag — und veröffentlicht ist die Rechnung bis heute nicht.
Was Sie jetzt tun können
- Lassen Sie sich die Summe aufgliedern — Bodenwertminderung, Rechtseinräumung, Erschwernis, Ertragsentgang → Entschädigung & Steuerpflicht · und muss ich sie versteuern?
- Fragen Sie nach der Methode, nicht nach der Zahl: Wie wurden Servitutsstreifen, Behinderungsfläche und Ertragsausfall angesetzt? → Merkantile Wertminderung & Liegenschaftsbewertung
- Halten Sie fest, was geplant ist: Mast, Überspannung, Zufahrt → Flurschaden & Rekultivierung
- Melden Sie sich, wenn Ihre Flächen betroffen sind → Kontakt
Verwandte Begriffe
Quellen
- Q1 — Stufe 1 (Erlass) — Einkommensteuerrichtlinien 2000, idF GZ 2026-0.265.879 vom 21.04.2026: Rz 5173 Z 3 lit. a (Anhang VI und Rz 5174 ff. nur im Gutachtensweg der Regelbesteuerung, PDF-Seite 1322 f. von 2383); Rz 5174 (Komponenten des Entgelts, Steuerfreiheit der Bodenwertminderung bei Maßnahmen im öffentlichen Interesse, S. 1323–1325); Rz 5175b (vertragliche Zuordnung nicht bindend, Beweislast; VwGH 01.06.2006, 2003/15/0093, S. 1327); Rz 5175c (Richtsätze und Rahmenverträge als Empfehlungen; VwGH 07.07.2011, 2008/15/0142, S. 1328); Anhang VI Punkt 1.8 (beide Voraussetzungen der Steuerfreiheit, S. 1340), Punkt 2.1 (Überspannung und Leitungsmaste, S. 1341), Punkt 2.3 (Bezugsgröße Servitutsstreifen, S. 1341 f.), Punkt 3.3.2 samt 3.3.2.1 und 3.3.2.2 (Behinderungsfläche, Ertragsausfall durch das Mastfundament, S. 1348 f.), Punkt 3.3.3 (Ermittlungsablauf, Schritte 4 und 5, S. 1350), Punkt 3.3.4 (Berechnungsbeispiel, 380-kV-Leitung, S. 1350–1352). Für diese Redaktion selbst am PDF gelesen. →
quellen/BMF_EStR-2000-Auszug-Rz5172-5175c-Rz8207a-ff-Anhang-VI_2026-08-06.pdfundquellen/BMF_EStR-2000_2026-08-06.pdf - Stufe 2Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten, Referat 6: „Richtsätze für Entschädigungen in der Landwirtschaft 2022", Version 1, Klagenfurt, 10.06.2022. Kapitel 9 „Richtsätze für Leitungsverlegung" samt Bewertungsmodell und Tabelle 10 (S. 20 f. von 23), Kapitel 10.2 Mobilfunk und Breitband (S. 22 von 23). Volltextbefund für diese Redaktion: „Freileitung", „Überspannung", „Strom" und „Grundabtretung" kommen im Dokument nicht vor. Vervielfältigungsvorbehalt der Kammer — nur knapp und mit Quellenangabe zitiert. →
quellen/LK-Kaernten_Flurschadensrichtsaetze-2022_2026-08-06.pdf - Stufe 1Starkstromwegegesetz 1968, § 19 Abs. 1 und Abs. 2 (Gegenstand der Enteignung; Eigentumsabtretung nur, wenn die übrigen Maßnahmen nicht ausreichen). RIS, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026; für diese Redaktion selbst am PDF gelesen (S. 5 von 8). →
quellen/RIS_Starkstromwegegesetz-1968_2026-08-06.pdf - Stufe 2Landwirtschaftskammer Kärnten: „380-kV-Leitung — klarer Auftrag an Interessenvertretung", Dipl.-Ing. Thomas Weber, 14.01.2026. Belegt die Angabe der Kammer über ihren eigenen Verhandlungsauftrag; Bezugsgröße der Zustimmung sind die rückmeldenden Grundeigentümer, nicht die Gesamtheit der Kontaktierten. →
quellen/LK-Kaernten_380kV-Rahmenvereinbarung-Verhandlungsauftrag_2026-08-06.html
Stand: 2026-08-10 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.