Vogelschlag und Erdseilmarkierung (Vogelschutzmarkierung an Freileitungen)
Vogelschlag heißt, dass ein Vogel im Flug gegen ein Leitungsseil prallt. Erdseilmarkierungen machen das oberste, dünnste Seil sichtbar und senken die Zahl der Zusammenstöße.
Das Wichtigste in Kürze
- Markierungen wirken — deutlich. Nicht bei jeder Art gleich klar, aber bei fünf untersuchten Arten ging der Vogelschlag in Deutschland um 79 bis 91 Prozent zurück — grob acht von zehn.Q2
- Für die geplante Leitung ist keine einzige Markierungszahl bekannt. Kilometer, Abstände, Kosten: nirgends beziffert.
- Markieren ist erprobt und mehrfach untersucht. Die Abstände sind in einer Fachempfehlung beziffert und als Auflage im Bescheid überprüfbar.Q4
Was gilt
Belegte FaktenAlles Folgende ist deutsches und niederländisches Fachmaterial, in Österreich nicht verbindlich.
Warum fliegen Vögel überhaupt in eine Stromleitung?
Am häufigsten trifft es das Erdseil ganz oben — ein dünnes Seil von Mastspitze zu Mastspitze, das Vögel schlecht sehen. Gemeint ist der Zusammenstoß im Flug, nicht der Stromtod am Mast. Besonders gefährdet sind Großvögel — Störche, Kraniche, Gänse, Schwäne — und ortsfremde Zugvögel.Q1
Bringen die Kugeln und Fähnchen an Stromleitungen wirklich etwas?
Ja. Eine umfangreiche Untersuchung in Schleswig-Holstein fand für fünf Arten (Weißwangengans, Graugans, Stockente, Rabenkrähe, Ringeltaube) gesicherte Rückgänge zwischen 79 und 91 Prozent. Bei anderen Arten war der Befund weniger eindeutig.Q2 Jödicke u. a. verweisen auf drei ältere Arbeiten aus Deutschland und den Niederlanden mit vergleichbarem Ergebnis, die uns nicht vorliegen.Q3 Für diese fünf Arten ist die Wirkung belegt.
Wie eng müssen die Markierungen sitzen?
Die Empfehlung der deutschen Naturschutzbehörden (LANA) nennt 5 bis 25 Meter Abstand — enger, wo besonders viele Vögel fliegen.Q4
Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?
Belegte FaktenOb die APG das Erdseil im Netzraum Kärnten markiert und wie eng, dazu liegt keine gesicherte Angabe vor. Beantworten muss das die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE).
Eine Gegenrechnung ist zu erwarten: Laut APG sollen rund 140 Kilometer alte 110-kV-Leitungen abgebaut werden. In einem Gerichtsverfahren setzten Gutachter die Wirkung mit 80 Prozent an und rechneten die vom Rückbau geretteten Vögel dagegen. Referiert ist das nur auf einem Fachportal: belegt ist, dass so gerechnet wird.Q5 Wo diese 140 Kilometer liegen, ist nicht ausgewiesen. Ohne diese Angabe ist die Bilanz keine Bilanz.
Position von LKoS
Unsere ForderungDieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts. Fassung zur Freigabe durch den Vorstand.
Erstens: das Erdseil durchgehend markieren, enger, wo viele Vögel fliegen — als Auflage der Behörde im Bescheid, überprüfbar und über die Betriebsdauer erhalten. Was das kostet, ist nirgends beziffert.
Zweitens: keine Aufrechnung. Der Rückbau entlastet dort, wo er stattfindet. Für die neuen Seile ersetzt er nichts.
Drittens: Der wirksamste Vogelschutz hängt nicht in der Luft. Wo ein Kabel in der Erde liegt, gibt es kein Seil zum Anfliegen. → Erdverkabelung
Was Sie jetzt tun können
- Beobachtungen festhalten — Datum, Ort, Art, Foto. → Kontakt
- Die Erdseilmarkierung in die eigene Einwendung schreiben. → wie Sie sich wehren können und bis wann
- Nachsehen, wo die Trasse durch Ihre Gemeinde läuft. → Gemeinden
Verwandte Begriffe
Quellen
- Stufe 2VDE/FNN, Hinweis „Vogelschutzmarkierung"; NABU. Das FNN-Papier wurde unter Mitwirkung des NABU erarbeitet. Verwendet: Kollision überwiegend am Erdseil, dessen schlechte Wahrnehmbarkeit, besonders gefährdete Artengruppen. Fundstelle unvollständig (Ausgabejahr, Fassung, Seite fehlen), keine PDF-Sicherung in
quellen/; übernommen ausdaten/faktenblaetter/batch12.csv(Nr. 60), nicht selbst am Primärdokument geprüft. - Stufe 1Jödicke u. a., in: Naturschutz und Landschaftsplanung. Untersuchung in Schleswig-Holstein; statistisch signifikante Reduktion des Vogelschlags zwischen 79 und 91 Prozent für Weißwangengans, Graugans, Stockente, Rabenkrähe und Ringeltaube; für nicht alle analysierten Arten lagen derart eindeutige Ergebnisse vor. Fundstelle unvollständig (Jahr, Jahrgang, Heft, Seiten fehlen), keine Sicherung in
quellen/. - Stufe 1Fangrath (2004), Hartman u. a. (2010), Bernshausen u. a. (2014) zu unterschiedlichen Habitattypen in Deutschland und den Niederlanden, zitiert nach den Literaturverweisen bei Jödicke u. a. (Q2). Die Originalarbeiten liegen nicht vor; der Vorbehalt steht deshalb im Text selbst.
- Stufe 2LANA — Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung; LANA-Empfehlung, zitiert in einer Gerichtsentscheidung: Markierungsabstände 5 bis 25 m, geringere Abstände in Landschaftsräumen mit hohem bis sehr hohem Vogelschlagrisiko. Fundstelle unvollständig (Titel, Beschlussjahr, Seite sowie Gericht, Datum und Aktenzahl der zitierenden Entscheidung fehlen).
- Stufe 3Gerichtsentscheidung zu einer 380-kV-Freileitung in einem Vogelschutzgebiet, referiert auf
umweltlupe.de: Gutachter gingen von 80 Prozent schadensmindernder Wirkung der Erdseilmarkierung aus und rechneten die durch Rückbau einer bestehenden 220-kV-Leitung ersparten Anflugopfer gegen. Belegt ist damit nur, dass so gerechnet wurde — im Text ausdrücklich so gekennzeichnet und eingeordnet. Staat, Gericht und Aktenzahl sind nicht bekannt und werden deshalb nicht genannt. - Stufe 1Zahlenregister 7 — Stufe 1 (Eigenangabe des Projektwerbers) — ca. 140 km alte 110-kV-Leitungen sollen abgebaut werden; APG-FAQ „Wo wird die Trasse verlaufen". Wo diese Kilometer liegen, ist dort nicht ausgewiesen.
Stand: 2026-08-11 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.