Was bedeutet ein Erdkabel für meine Fläche?
Ein Erdkabel wärmt das Erdreich, die Verlegung greift in den Boden ein. Was das für Aufwuchs und Ertrag heißt, ist für Kärntner Grünland, Alm und Wald nicht untersucht.
Das Wichtigste in Kürze
- Was Ihrem Betrieb bleibt, ist die Fläche über Jahrzehnte. Der Mast kostet jedes Jahr Aufwand, das Kabel die Bauzeit.Q5
- Wie warm der Boden über einem Kabel wird, hat für diese Trasse niemand gerechnet.Q1
- Ertragszahlen aus deutschen Ackerversuchen messen eine andere Landwirtschaft. Für Kärntner Grünland, Alm und Wald liegt keine Untersuchung vor — wer sie anführt, rechnet mit Flächen, die es hier nicht gibt.
- Einen veröffentlichten Richtsatz für Mast und Überspannung gibt es nicht.Q3
Wird der Boden über einem Erdkabel wärmer?
Belegte FaktenJa — um wie viel, ist offen. Der Netzinfrastrukturplan des Bundes gibt dazu das E-Control-Gutachten von 2007 wieder: Die Verlustwärme wird über Isolierung und Erdreich an die Oberfläche abgeleitet, beide erwärmen sich.Q1Q2 Wie viel oben ankommt, hängt an Belastung, Verlegetiefe und Bauweise; die Wärmemenge führt Übertragungsverluste. Wer das Kabel wegen seiner Bodenwirkung verwirft, muss sie kennen — gerechnet hat sie niemand.
Bringt eine Wiese oder ein Acker über dem Kabel weniger Ertrag?
Belegte FaktenDazu liegt keine gesicherte Angabe vor. Was fehlt, gehört in die UVE, nicht in die Beweislast der Betroffenen.
Warum sind die deutschen Zahlen auf Kärnten nicht übertragbar?
Belegte FaktenWeil sie eine andere Bewirtschaftung messen. Wo die Trasse über Grünland, Alm und Wald führt, ist ein deutsches Ackerversuchsfeld keine Vergleichsgröße.
Was heißt das für die Bewirtschaftung?
Belegte FaktenUnter der Freileitung bleibt der Mast: gefahren, gewendet, von Hand gearbeitet, Jahr für Jahr.Q5 → Bewirtschaftungserschwernis & Ertragsentgang
Beim Kabel liegt das Schwere in der Bauzeit: Verdichtung, vermischte Bodenhorizonte, Rekultivierung. Für die Wartung genügt im Regelfall der Leitungsrechtsstreifen.Q3 → Flurschaden, Bodenverdichtung & Rekultivierung
Für neue Aufenthaltsräume setzt § 14a K-EG Schutzbereiche, für Freileitung und Erdkabel mit verschiedenen Bezugspunkten und Spannungsschwellen.Q6 → Bauverbot & Baubeschränkung im Schutzstreifen Der Mast bleibt, der Graben wird zugeschüttet.
Wird das abgegolten, und wonach?
Belegte FaktenDas ist offen. Die Kärntner Richtsätze gelten dem Erntegut; Kulturboden ist eigens zu berechnen, Flur- und Folgeschäden bei Großprojekten separat zu quantifizieren.Q3 Ihren Aufbau führt Maststandfläche vs. Überspannung, Höhe und Steuer Entschädigung für Strommast und Leitung. Ein Rahmenvertrag Landwirtschaftskammer–APG lag zum 14.01.2026 nicht vor.Q4 Verhandelt wird über einen Maßstab, den es noch nicht gibt.
Position von LKoS
Unsere ForderungDieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Erstens: Die Bodenfrage gehört untersucht, nicht behauptet. LKoS fordert, dass die UVE Bodenerwärmung und Ertragswirkung auf Grünland, Alm und Wald prüft — mit Kultur, Standort und Beobachtungsdauer — und dieselbe Rechnung für die Freileitung aufmacht.
Zweitens: zuerst das Ob. Was die UVE über geprüfte Lösungsmöglichkeiten und die Nullvariante beschreiben mussQ7 und ob daraus eine Prüfpflicht folgt, führt ob die Erdkabel-Variante geprüft werden muss. LKoS fordert, dass sie keine Formalie bleibt.
Drittens: Was nicht gemessen ist, ist kein Argument — in keine Richtung. Es geht darum, ob eine Fläche in einer Generation noch eine Fläche ist.
Was Sie jetzt tun können
- Halten Sie den Zustand fest — Erträge, Schnitte, Fotos mit Datum → Flurschaden, Bodenverdichtung & Rekultivierung
- Fragen Sie bei den Infomessen Ende 2026 nach der Kabelvariante → ob die Erdkabel-Variante geprüft werden muss
- Wenden Sie ein, sobald die Frist läuft — Einreichung der UVE 2027 → wie Sie einwenden können und bis wann
- Melden Sie sich, wenn Ihre Flächen im Trassenband liegen → Kontakt · Gemeinden
Verwandte Begriffe
Quellen
- Stufe 1Integrierter österreichischer Netzinfrastrukturplan (ÖNIP), BMK, Wien 2024, Kap. 6.4 „Betrieb" (S. 170 f.): Die Verlustwärme muss „durch die Isolierung und durch das Erdreich an die Erdoberfläche abgeleitet werden", wodurch beide erwärmt werden. Die Passage gibt an dieser Stelle Oswald 2007 (Q2) wieder — amtliche Bestätigung, keine zweite unabhängige Quelle; deshalb steht die Abhängigkeit auch im Text. Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/BMWET_OENIP_2026-08-06.pdf - Stufe 2Gutachten zur 380-kV-Salzburgleitung, Abschnitt Tauern–Salzach neu; Verfasser B. R. Oswald, Universität Hannover, beauftragt von der E-Control, 27.12.2007, 78 S., Kap. 5.8 (S. 28–32; Rechnung ausdrücklich ohne „eventuelle Kühlung an engen Trassenabschnitten"). Das einzige öffentlich verfügbare österreichische Verkabelungsgutachten. Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/EControl_Gutachten-Teilverkabelung-Salzburgleitung_2026-08-06.pdf - Stufe 2Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten, Referat 6: „Richtsätze für Entschädigungen in der Landwirtschaft 2022", Version 1, Klagenfurt, 10.06.2022. Kapitel 4 Grundlagen (S. 9: Geltung für den Verlust des Ernteguts, Kulturboden und sonstige Wirtschaftserschwernisse eigens zu berechnen, Flur- und Folgeschäden bei Großprojekten separat zu quantifizieren); Kapitel 7 Rekultivierung (S. 16); Kapitel 9 Leitungsverlegung (S. 20 f.: Bewertung nach Leitungsdurchmesser am Beispiel von Abwasserleitungen, Wartung im Regelfall innerhalb des Leitungsrechtseinräumungsstreifens); Kapitel 10.2 (S. 22: Maststandorte nur für Mobilfunk, Einzelfallbewertung). Volltextprüfung: „Freileitung" und „Überspannung" ohne Treffer — daher kein veröffentlichter Richtsatz für Mast und Überspannung. Zur Verdichtung durch schweres Gerät und zu vermischten Bodenhorizonten die Begleitpublikation der Kammer, Dipl.-Ing. Max Borchardt, 15.06.2022. Vervielfältigungsvorbehalt der Kammer — nur sinngemäß und mit Quellenangabe wiedergegeben. →
quellen/LK-Kaernten_Flurschadensrichtsaetze-2022_2026-08-06.pdf·quellen/LK-Kaernten_Flurschadensrichtsaetze-2022-Begleitartikel_2026-08-06.html - Stufe 2Landwirtschaftskammer Kärnten: „380-kV-Leitung — klarer Auftrag an Interessenvertretung", Dipl.-Ing. Thomas Weber, 14.01.2026. Belegt die Angabe der Kammer, dass zu diesem Zeitpunkt keine Rahmenvereinbarung vorlag und die Gespräche erst aufgenommen werden sollten. Abgerufen 06.08.2026. →
quellen/LK-Kaernten_380kV-Rahmenvereinbarung-Verhandlungsauftrag_2026-08-06.html - Q5 — Stufe 1 (Erlass) — Einkommensteuerrichtlinien 2000, idF GZ 2026-0.265.879 vom 21.04.2026, Anhang VI Punkte 3.3.2 und 3.3.2.1 (Behinderungsfläche aus Mastaufstands- und Mastumgebungsfläche; zusätzlicher jährlicher Aufwand je m² für Maschinen, Arbeit, Unkrautbekämpfung und erschwertes Befahren; PDF-Seiten 1348 f.). Rechenschritt zur Bodenwertminderung, kein Anspruchsgrund; nach Rz 5173 Z 3 lit. a nur im Gutachtensweg der Regelbesteuerung anwendbar. Die Aufgliederung und ihre Kapitalisierung führt Nr. 52. →
quellen/BMF_EStR-2000_2026-08-06.pdf· Auszugquellen/BMF_EStR-2000-Auszug-Rz5172-5175c-Rz8207a-ff-Anhang-VI_2026-08-06.pdf - Stufe 1Kärntner Elektrizitätsleitungsgesetz (K-EG), LGBl Nr 47/1969 idF LGBl Nr 11/2026, § 14a Abs. 1, Abs. 2 lit. c und Abs. 3 lit. b (S. 7 von 11). RIS Landesrecht Kärnten, Fassung vom 06.08.2026. Rechtsfolge ist die Unzulässigkeit neuer Aufenthaltsräume (Wohnen, Kinderbetreuung, Schule, Krankenhaus, Altersheim), keine Freihaltung der Fläche; die Wörter „Schutzbereich" und „Freihaltung" kommen im Starkstromwegegesetz nicht vor. Die Meterwerte führt Nr. 54; ihre Bezugspunkte (Leitungsachse gegenüber äußerstem Leiter) und Spannungsschwellen sind verschieden, das Verhältnis der beiden Zahlen ist deshalb keine Abstandsrelation. →
quellen/RIS_K-EG-Kaerntner-Elektrizitaetsleitungsgesetz_2026-08-06.pdf - Stufe 1UVP-G 2000, § 6 Abs. 1 Z 2 (Beschreibung der vom Projektwerber geprüften realistischen Lösungsmöglichkeiten samt Relevanzfilter und Nullvariante, RIS-PDF S. 10). RIS, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026. →
quellen/RIS_UVP-G-2000_2026-08-06.pdf
Stand: 2026-08-10 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.