Elektrische Feldstärke (elektrisches Feld, kV/m)

Die elektrische Feldstärke einer Hochspannungsleitung beschreibt das Feld, das ihre Spannung erzeugt; gemessen wird sie in Kilovolt pro Meter (kV/m). Anders als das Magnetfeld schwankt sie nicht mit der Auslastung — sie steht mit der Planung fest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Diese Zahl steht mit der Planung fest, nicht erst mit dem Betrieb. Das elektrische Feld hängt an der Spannung, nicht an der Auslastung — es gibt keinen Betriebszustand, auf den man warten müsste. In den vier öffentlichen Unterlagen zu Netzraum Kärnten steht trotzdem kein einziger Feldwert.Q6, Q9
  • Der Referenzwert von 5 Kilovolt pro Meter — je Meter ein Spannungsunterschied von 5.000 Volt — hat sich seit 1998 nicht bewegt. Er gilt für die zeitlich unbegrenzte Dauerexposition der Allgemeinbevölkerung; in Österreich wurde der Magnetfeldwert im selben Zeitraum verdoppelt.Q3, Q4, Q5
  • Das elektrische Feld ist nicht die maßgebliche Größe. Es lässt sich nahezu vollständig abschirmen — Gebäude, Bäume und Zäune wirken —, und die IARC führt niederfrequente elektrische Felder in Gruppe 3, also „nicht einstufbar". Die gesundheitlich diskutierte Größe ist die andere: die magnetische Flussdichte.Q7, Q10
  • Was die UVE ausweisen muss, steht schon fest. LKoS fordert die berechnete Feldstärke für jedes Wohnobjekt im Nahbereich — samt Seilhöhe, Spannweite und beiden Feldern kombiniert.

Was gilt

Belegte Fakten

Was bedeutet kV/m?

Um jede Stromleitung entstehen zwei getrennt zu betrachtende Felder: ein elektrisches, das von der Spannung abhängt, und ein magnetisches, das vom Strom abhängt. In europäischen Netzen schwingen beide mit 50 Hertz.Q1 Was umgangssprachlich Elektrosmog oder Strahlung heißt, umfasst beide. → Niederfrequente elektromagnetische Felder · Macht eine Hochspannungsleitung krank?

5 Kilovolt pro Meter heißt: über einen Meter hinweg ein Spannungsunterschied von 5.000 Volt.

Wird das elektrische Feld stärker, wenn mehr Strom fließt?

Nein — darin liegt der entscheidende Unterschied. Die Stromstärke schwankt über den Tag, das Magnetfeld mit ihr. Die Spannung einer 380-kV-Leitung tut das nicht. Die elektrische Feldstärke in Erdbodennähe hängt nach dem Netzinfrastrukturplan des Ministeriums „sowohl von der Betriebsspannung der Leitung als auch vom Bodenabstand der Leiterseile und von deren Anordnung ab"Q9 — Größen, die mit der Planung feststehen.

Unter einer Hochspannungsleitung ist das Feld am Boden in der Spannfeldmitte am größten; dort hängen die Seile am tiefsten. In Mastnähe ist es am geringsten.Q2

Wie stark ist das elektrische Feld einer Hochspannungsleitung?

Eine Größenordnung nennt der Integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan: Unter 380-kV-Freileitungen können „1 m über der Erdoberfläche typischerweise elektrische Feldstärken von 4 bis 8 kV/m auftreten" — das Ministerium beruft sich dafür auf Palic 2022.Q9 Die Spanne reicht damit bis über den Referenzwert von 5 kV/m hinaus.

Was diese Zahl nicht ist: kein Wert an einem Wohnhaus und kein Nachweis einer Überschreitung. Sie gilt unter der Leitung, wo das Feld am stärksten ist. Zum Vergleich nennt dieselbe Seite für Geräte und Elektroinstallationen in Gebäuden „bis über 1 kV/m", abfallend „bereits im Abstand von 30 cm auf 0,05 kV/m".Q9

Abschirmbar — heißt das, die Zahl ist egal?

Abschirmen lässt es sich, ja. Nach der WHO beseitigt eine leitfähige Umhüllung das elektrische Feld in ihrem Inneren; Gebäude senken ein von außen einwirkendes Feld „by factors of 10–100 or more". Auch Bäume, Hecken, Zäune und der Mensch selbst wirken.Q10

Beim Erdkabel ist das keine Minderung, sondern eine Beseitigung: „Im Gegensatz zur Freileitungen treten im Umfeld von geschirmten Erdkabeln keine elektrischen Felder auf."Q9 Dieselbe Seite hält die Gegennuance fest: Das Magnetfeld eines Kabels fällt zwar um den Faktor 4 schneller ab, ist im unmittelbaren Nahbereich wegen der geringen Verlegetiefe aber deutlich höher.Q9

Klein heißt nicht: zählt nicht. Im Verfahren zu den Leitungsanlagen Zentralraum Oberösterreich hat das Bundesverwaltungsgericht 2024 beide Felder auch kombiniert betrachtet — als Gesamtexpositionsquotient nach der OVE-Richtlinie R 23-1. Dort zählt auch dieses Feld mit.Q5

Welcher Wert gilt in Österreich?

Das Bundesverwaltungsgericht legte 2024 die OVE-Richtlinie R 23-1 zugrunde: bei 50 Hertz 5 Kilovolt pro Meter, bezogen auf die zeitlich unbegrenzte Dauerexposition der Allgemeinbevölkerung; für berufliche Exposition liegen die Werte „deutlich höher".Q5 Dieselben 5 kV/m stehen in den ICNIRP-Leitlinien von 2010 (ungestörte Effektivwerte, 25 bis 50 Hertz) und in der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG.Q3, Q4 Das Ministerium schreibt sie als Planungsansatz für neue Übertragungsleitungen fest: Das elektrische Feld „darf 5 kV/m und das magnetische Feld 100 µT nicht überschreiten".Q9

In Österreich stieg der herangezogene Referenzwert für die magnetische Flussdichte mit dem Übergang von der zurückgezogenen ÖVE/ÖNORM E 8850 auf die OVE-Richtlinie R 23-1 von 100 auf 200 Mikrotesla — die Einheit der magnetischen Flussdichte, mit kV/m nicht vergleichbar. EU-Ratsempfehlung und Netzinfrastrukturplan nennen weiterhin 100. Beim elektrischen Feld hat sich in keinem dieser Dokumente etwas geändert.Q4, Q5, Q9

Nur: Im Bundesrecht kommen diese Regelwerke nicht vor. Das Bundesverwaltungsgericht hält für die verwandte Größe fest: „In Österreich besteht kein allgemein verbindlicher Grenzwert für die magnetische Flussdichte."Q5 Eine RIS-Volltextabfrage am 06.08.2026 ergab: „E 8850" und „R 23-1" kommen im Bundesrecht nicht vor.Q6 Was daraus rechtlich folgt, führt Grenzwerte in Österreich.

Das Nachbarland setzt hier nichts fest — und regelt dafür anderes. Die Schweizer NISV kennt für das elektrische Feld von Hochspannungsleitungen keinen Anlagegrenzwert; für die magnetische Flussdichte dagegen 1 Mikrotesla an Orten mit empfindlicher Nutzung, einzuhalten im massgebenden Betriebszustand, für Anlagen ab 01.02.2000. Ein Anlagegrenzwert ist ein Vorsorgewert für die einzelne Anlage, deutlich unter dem allgemeinen Immissionsgrenzwert — und als Mittel dagegen nennt die NISV ausdrücklich Verkabelungen.Q8Grenzwerte im Ländervergleich

Wie es bewertet wird

Positionen Dritter

Hier steht, wer was sagt — nicht, was richtig ist.

Ist das elektrische Feld krebserregend?

Die Einstufung „möglicherweise krebserregend" (Gruppe 2B), mit der in der Debatte argumentiert wird, betrifft ausschließlich Magnetfelder. Für niederfrequente elektrische und für statische Felder hält die IARC im selben Absatz fest: „not classifiable as to their carcinogenicity to humans (Group 3)".Q7IARC-Klassifizierung 2B

Gruppe 3 ist keine Entwarnung. Nach der IARC-Präambel gilt sie für unzureichende Evidenz beim Menschen bei zugleich unzureichender oder allenfalls begrenzter Evidenz im Tierversuch — und für alles, was in keine andere Gruppe fällt. Hier lagen im Tierversuch überhaupt keine Daten vor. „Wahrscheinlich nicht krebserregend" wäre Gruppe 4; dort steht das elektrische Feld nicht.Q7

Beide Kurzschlüsse sind falsch — „macht Krebs" ebenso wie „erwiesen unbedenklich".

Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?

Belegte Fakten

Zum elektrischen Feld liegt öffentlich nichts vor. In Vorhabenskonzept, Erdkabel-Factsheet, Projektseite und Netzentwicklungsplan 2025 kommen die Zeichenfolgen „kV/m", „Feldstärke", „Grenzwert", „ICNIRP" und „Mikrotesla" kein einziges Mal vor; genannt werden allein „Ortsmessungen elektromagnetischer Felder".Q6 Gemessen wird also, was vorher niemand beziffert hat.

Geplant ist eine 380-kV-Freileitung durch 36 Gemeinden; auf rund 173 Kilometern soll auf denselben Masten zusätzlich eine 110-kV-Leitung mitgeführt werden.

Offen und im Verfahren zu klären: Welche elektrische Feldstärke ist an den nächstgelegenen Wohnobjekten zu erwarten, bei welcher Seilhöhe und Spannweite? Dazu liegt keine gesicherte Angabe vor — beantworten muss das die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), eingereicht 2027.

Die Maststandorte werden gerade festgelegt — genau jetzt entscheidet sich diese Zahl. Danach ist sie nur noch messbar. Ein Planungszielwert für die gewählte Regelspannweite ließe sich heute nennen; in keiner der vier Unterlagen steht einer.

Position von LKoS

Unsere Forderung

Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.

Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts. Fassung zur Freigabe durch den Vorstand.

Erstens: Der Bedarf für diese Leitung ist nicht belegt. LKoS fordert, dass die Nullvariante — das Vorhaben nicht zu verwirklichen — ernsthaft geprüft und begründet wird. Eine Leitung, die nicht gebaut wird, hat weder ein elektrisches noch ein magnetisches Feld. → Alternativenprüfung & Nullvariante

Zweitens: Die Zahl gehört auf den Tisch, bevor eingereicht wird. LKoS fordert, dass die Umweltverträglichkeitserklärung für jedes Wohnobjekt im Nahbereich die berechnete elektrische Feldstärke in kV/m ausweist:

  • bei geringstem Bodenabstand,
  • mit der zugrunde gelegten Seilhöhe und Spannweite,
  • samt Gesamtexpositionsquotient für beide Felder.

Eine Zahl, die feststeht, bevor der erste Mast steht, kann man auch nennen, bevor der erste Mast steht. → Vorsorgeprinzip

Drittens: Wir behaupten hier keine Gefahr. Das elektrische Feld ist abschirmbar, sein Referenzwert seit 1998 unverändert, und die IARC führt es in Gruppe 3 — das steht hier, weil es stimmt. Wer uns beim elektrischen Feld nachrechnen kann, muss uns beim Magnetfeld zuhören. → Magnetische Flussdichte (Mikrotesla)

Was Sie jetzt tun können

  • Die Feldwerte einfordern, solange die Maststandorte festgelegt werden. Danach lässt sich ein Feld nur noch messen → Termine · Wie kann ich mich gegen die 380-kV-Leitung wehren — und bis wann?
  • Ihre Gemeinde ansprechen. Als Standortgemeinde kann sie im Verfahren selbst Partei sein → Gemeinden · Parteistellung im UVP-Verfahren
  • Kontakt aufnehmen, wenn Ihr Wohnhaus im Trassenband liegt → Kontakt
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Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Q1Stufe 2 (Interessenvertretung der E-Wirtschaft) — Oesterreichs Energie: Leitfaden „Elektrische und magnetische Felder", 2022. Hier nur für die Trennung von elektrischem und magnetischem Feld und die Frequenz 50 Hz herangezogen; Spannungsabhängigkeit und Abschirmbarkeit stützt der Artikel auf Q9 und Q10. Faktenblatt daten/faktenblaetter/batch05.csv, Nr. 21, Status belegt. Noch nicht als PDF in quellen/ gesichert (offener Punkt 3).
  2. Q2Stufe 2 (Deutschland) — Erläuterungsbericht zur Planfeststellung der 380-kV-Freileitung Kruckel–Dauersberg: stärkste Feldstärken am Boden in der Spannfeldmitte, geringste in Mastnähe. Deutsche Verfahrensunterlage — beschrieben ist Feldphysik, nicht deutsches Recht; deutsche Zahlenwerte werden daraus nicht übernommen. Faktenblatt batch05.csv, Nr. 21, Status belegt. Noch nicht als PDF in quellen/ gesichert.
  3. Stufe 1ICNIRP: Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying Electric and Magnetic Fields (1 Hz – 100 kHz), Health Physics 99(6):818–836, 2010, Table 4, S. 827 („Reference levels for general public exposure … unperturbed rms values"): 25–50 Hz, E = 5 kV/m, B = 2 × 10⁻⁴ T. Table 3 ebendort führt die höheren Werte für berufliche Exposition. Am PDF geprüft 08.08.2026. → quellen/ICNIRP_Leitlinien-LF-1Hz-100kHz-2010_2026-08-06.pdf
  4. Stufe 1Empfehlung 1999/519/EG des Rates vom 12.07.1999, ABl. L 199/59 vom 30.07.1999, hier Anhang III Tabelle 2 (S. 66), „0 Hz–300 GHz, ungestörte Effektivwerte": Zeile 0,025–0,8 kHz, E in V/m = 250/f und B in µT = 5/f, f nach Tabellenfußnote 1 „wie in der Frequenzbereichsspalte", hier also in kHz — bei 50 Hz somit 5.000 V/m = 5 kV/m und 100 µT. Die Empfehlung wurde nicht geändert. Am PDF geprüft 08.08.2026. → quellen/EU-Rat_Empfehlung-1999-519-EG-EMF_2026-08-06.pdf
  5. Stufe 1BVwG 24.06.2024, W248 2273872-1 (Leitungsanlagen Zentralraum Oberösterreich), Punkt 2.10.4.1, S. 79–82: OVE-Richtlinie R 23-1:2017-04-01; „In Österreich besteht kein allgemein verbindlicher Grenzwert für die magnetische Flussdichte"; „Im Vergleich zu der zurückgezogenen OVE/ÖNORM E 8850 erfolgten durch die OVE Richtlinie R 23-1 hinsichtlich der elektrischen Felder keine Veränderungen. In Hinblick auf die magnetischen Felder ergibt sich eine Verdoppelung der bis dahin für zulässig erachteten Werte"; Referenzwerte für die zeitlich unbegrenzte Dauerexposition der Allgemeinbevölkerung, bei 50 Hz (so ausdrücklich S. 82) 5 kV/m und 200 µT, „Für berufliche Expositionen liegen diese Werte deutlich höher"; kombinierte Betrachtung beider Felder als Gesamtexpositionsquotient. Am PDF geprüft 08.08.2026. → quellen/BVwG_Erkenntnis-W248-2273872-1-EMF-Leitungsanlagen_2026-08-06.pdf
  6. Q6Stufe 1 (Nullbefunde) — (a) RIS-Volltextabfrage vom 06.08.2026 zu „E 8850" und „R 23-1" im Bundesrecht: keine Treffer, dokumentiert in daten/quellenbericht.md, Abschnitt 5.1. Im Landesrecht drei Treffer in einer oö. Bedienstetenschutzverordnung, die von 2015 bis 2017 in Geltung stand — der Befund im Text ist deshalb ausdrücklich auf das Bundesrecht begrenzt. (b) APG: Vorhabenskonzept Netzraum Kärnten, Factsheet Erdkabel, Projektseite und Netzentwicklungsplan 2025, abgerufen 06.08.2026; am Textabzug aller vier Dokumente geprüft 08.08.2026: die Zeichenfolgen „kV/m", „Feldstärke", „Grenzwert", „ICNIRP", „Mikrotesla" und „µT" kommen in keinem vor, das Vorhabenskonzept nennt allein „Ortsmessungen elektromagnetischer Felder". → quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Vorhabenskonzept_2026-08-06.pdf, quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Factsheet-Erdkabel_2026-08-06.pdf, quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Projektseite_2026-08-06.txt, quellen/APG_Netzentwicklungsplan-2025_2026-08-06.pdf
  7. Stufe 1IARC (WHO): Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans, Vol. 80, „Non-Ionizing Radiation, Part 1: Static and Extremely Low-Frequency (ELF) Electric and Magnetic Fields", Lyon 2002. Abschnitt 5.5, S. 338: „Static electric and magnetic fields and extremely low-frequency electric fields are not classifiable as to their carcinogenicity to humans (Group 3)" sowie „No data relevant to the carcinogenicity of static electric or magnetic fields and extremely low-frequency electric fields in experimental animals were available". Präambel S. 27: Gruppe 3 „for which the evidence of carcinogenicity is inadequate in humans and inadequate or limited in experimental animals", dazu „Agents, mixtures and exposure circumstances that do not fall into any other group are also placed in this category"; Gruppe 4 „probably not carcinogenic to humans". Am PDF geprüft 08.08.2026. → quellen/IARC_Monographie-80-Statische-und-ELF-Felder_2026-08-06.pdf
  8. Stufe 1BAFU (CH): Hochspannungsleitungen und Grenzwerte, zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Anlagegrenzwert 1 µT für den Effektivwert der magnetischen Flussdichte an Orten mit empfindlicher Nutzung, für Anlagen ab 01.02.2000, einzuhalten im massgebenden Betriebszustand, deutlich unterhalb des Immissionsgrenzwerts; Anhang 1 Ziffer 15 Abs. 2 NISV nennt als Maßnahmen zur Feldbegrenzung ausdrücklich Verkabelungen; für die elektrische Feldstärke von Hochspannungsleitungen kein Anlagegrenzwert. Faktenblatt batch05.csv, Nr. 22, 23 und 25, Status belegt. Noch nicht als PDF in quellen/ gesichert.
  9. Stufe 1BMK, veröffentlicht über BMWET: Integrierter österreichischer Netzinfrastrukturplan (ÖNIP), finale Fassung, Wien 2024. Kapitel 6.5, S. 172 (PDF-Seite 174): „Die elektrische Feldstärke in Erdbodennähe hängt bei Freileitungen sowohl von der Betriebsspannung der Leitung als auch vom Bodenabstand der Leiterseile und von deren Anordnung ab. Unter 380-kV-Freileitungen können 1 m über der Erdoberfläche typischerweise elektrische Feldstärken von 4 bis 8 kV/m auftreten (Palic M., 2022)" — Sekundärzitat, die Primärquelle Palic 2022 liegt nicht vor; ferner zu Elektroinstallationen in Gebäuden „bis über 1 kV/m", die „bereits im Abstand von 30 cm auf 0,05 kV/m absinken" (Oesterreichs Energie, 2020), sowie „Im Gegensatz zur Freileitungen treten im Umfeld von geschirmten Erdkabeln keine elektrischen Felder auf" und die Gegennuance zum Magnetfeld (Faktor 4 schnellerer Abfall, im Nahbereich wegen geringer Verlegetiefe deutlich höher; Sweco 2016, Bild BfS 2022). Kapitel 4.5.7 „Planungsansätze Stromnetz", S. 137 (PDF-Seite 139): „Den Empfehlungen des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (1999/519/EG) folgend, darf das von der Starkstromfreileitung verursachte elektrische Feld 5 kV/m und das magnetische Feld 100 µT nicht überschreiten." Am PDF geprüft 08.08.2026. → quellen/BMWET_OENIP_2026-08-06.pdf
  10. Stufe 1WHO mit ILO und ICNIRP: Environmental Health Criteria 238, „Extremely Low Frequency Fields", Genf 2007, Kap. 2.1.5, S. 24: „A conducting enclosure eliminates the electric field within it … At power frequencies, a metal box is effectively a perfect screen, and buildings are sufficiently conducting to reduce the electric field within them from an external source by factors of 10–100 or more"; S. 25: „Electric fields are particularly affected by earthed conducting objects including not just the ground, but also trees, hedges, fences, many buildings, and human beings." Am PDF geprüft 08.08.2026. → quellen/WHO_Environmental-Health-Criteria-238-ELF_2026-08-06.pdf

Stand: 2026-08-08 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.