Macht eine Hochspannungsleitung krank? Elektrosmog einfach erklärt

Um jede Hochspannungsleitung liegen zwei niederfrequente Felder. Wie stark sie an einem Wohnhaus ankommen, entscheidet die Planung.Q1

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie stark das Magnetfeld an Ihrem Haus wird, ist eine Planungsentscheidung — es hängt am Strom, am Bodenabstand und an der Anordnung der Seile, nicht an der Kilovoltzahl. In den öffentlichen Projektunterlagen der APG (Stand 06.08.2026) steht dazu kein Wert.Q1, Q3
  • „Nicht bewiesen" heißt nicht „unbedenklich". Bei Leukämie im Kindesalter bleibt es der WHO ausdrücklich eine Sorge.Q1
  • Gestritten wird über die Feldstärke, nicht über die Entfernung. Zwei Häuser im selben Abstand können verschiedene Werte haben.Q1wie weit sie entfernt sein muss

Was ist Elektrosmog überhaupt?

Belegte Fakten

Ein Alltagswort, kein Fachbegriff. Gemeint sind zwei Felder: Das elektrische hängt an der Spannung, das magnetische am Strom.Q1Niederfrequente elektromagnetische Felder

Ist das Feld einer Hochspannungsleitung gefährlich?

Belegte Fakten

Offen ist eine Frage: Leukämie bei Kindern — der WHO reicht die Evidenz nicht für einen Ursachennachweis, aber für eine bleibende Sorge.Q1 Bezugsgröße ist die gemessene Feldstärke am Wohnort: Für die bloße Wohnortnähe fand die vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz referierte Auswertung keinen ZusammenhangQ2, für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Brustkrebs gibt die WHO ausdrücklich Entwarnung.Q1 Damit verschiebt sich die Frage vom Meterband auf die Planung. → Magnetische Flussdichte (Mikrotesla) · Grenzwerte in Österreich

Was ist schlimmer, das elektrische oder das magnetische Feld?

Belegte Fakten

Gestritten wird über das magnetische — aus zwei Gründen. Gebäude senken ein elektrisches Feld deutlich, das Magnetfeld nichtQ1; und in Gruppe 2B der IARC stehen allein die Magnetfelder.Q4 Deshalb entscheidet über das Magnetfeld die Planung, nicht die Kilovoltzahl. → Elektrische Feldstärke (kV/m)

Wie gefährlich ist es, neben einem Umspannwerk zu wohnen?

Belegte Fakten

Dazu liegt keine gesicherte Angabe vor. Für das Umspannwerk Obersielach, den Endpunkt der geplanten Leitung, nennen die geprüften APG-Unterlagen weder Feld- noch Schallwert.Q5 Das Magnetfeld hängt am Strom — höhere Spannungsebenen führen allerdings meist höhere Ströme.Q1 Gerechnet werden müsste es — für Anlage wie Leitung.

Kann das Krebs verursachen?

Belegte Fakten

Nicht bewiesen, aber die IARC hält es für möglich — Gruppe 2B, allein wegen Leukämie im Kindesalter.Q4 Was die Einstufung besagt und was nicht, führt IARC-Klassifizierung 2B.

Was kann ich selbst tun?

Belegte Fakten

Nach dem Bau wenig: Gegen ein Magnetfeld hilft kein Mauerwerk, eine Messung zeigt nur den Messtag.Q1 Wirksam ist, was vorher entschieden wird — Trasse, Maststandort, Bodenabstand, Phasenbelegung. Laut APG-Meilenstein vom 02.07.2026 werden die Maststandorte in den kommenden Monaten festgelegt.

Position von LKoS

Unsere Forderung

Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.

Forderung des Vereins, keine Behauptung einer Gesundheitsgefahr.

Erstens: Die Zahl gehört auf den Tisch. LKoS fordert, dass die UVE für jedes Wohnobjekt den berechneten Feldwert ausweist — im Normalbetrieb und bei höchster Auslastung. Eine Zusage ohne Betriebszustand ist keine.

Zweitens: Die Trassenführung ist die Vorsorgemaßnahme. Als kostengünstige Vorsorge nennt die WHO ausdrücklich, neue Leitungen abseits von Schulen zu führen und die Phasenbelegung zu optimieren — solange Nutzen und Versorgungssicherheit unberührt bleiben.Q1 Wo Wohnhäuser, Schulen und Kindergärten stehen, gehört die Leitung weg. → Vorsorgeprinzip

Drittens: Wer uns hier nachrechnen kann, muss uns beim Bedarf zuhören. LKoS begründet die Erdverkabelung nicht mit Gesundheit, sondern mit Fläche und Landschaft. → Alternativenprüfung & Nullvariante

Entschieden wird jetzt, nicht abgestimmt.

Was Sie jetzt tun können

  • Ihre Gemeinde ansprechen, wenn Wohnhäuser, Schule oder Kindergarten im Trassenband liegen → Gemeinden
  • Nach dem berechneten Feldwert für Ihr Haus fragen, nicht nach MeternKontakt
  • Vormerken: schriftlich einwenden, sobald die Unterlagen aufliegen. Das Gesetz knüpft an diese Frist die Parteistellung — § 9 Abs. 6 UVP-GQ6wie Sie sich wehren können und bis wann
Unterschreiben Sie die Petition. Der schnellste Weg, das Vorhaben in Frage zu stellen — auch ohne eigenes Grundstück an der Trasse.
Petition unterschreiben

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Stufe 1WHO mit ILO und ICNIRP: Environmental Health Criteria 238, „Extremely Low Frequency Fields", Genf 2007. Kap. 2.1.1, S. 21 f. (elektrische Ladungen hängen an der Spannung, Magnetfeld proportional zum Strom und unabhängig von der Spannung; Abstrahlung im ELF-Bereich „absolutely negligible"), Kap. 2.1.5, S. 24 f. (Gebäude senken ein von außen einwirkendes elektrisches Feld „by factors of 10–100 or more"; Magnetfelder nur durch ferromagnetisches Material beeinflussbar, Abschirmung „in practice only an option to protect small areas"), Kap. 2.2.2.2.1, S. 30 f. (Einflussgrößen des Magnetfelds: Strom, Höhe der Leiter über Grund, Phasenbelegung; höhere Spannungsebenen führen meist höhere Ströme, das Magnetfeld selbst hängt nicht von der Spannung ab; „Lines usually operate at significantly less load than their rating"), Kap. 1.1.11, S. 12 („the evidence is not strong enough to be considered causal, but sufficiently strong to remain a concern"; die Entlastung „sufficient to give confidence that magnetic fields do not cause the disease" gilt ausdrücklich nur für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Brustkrebs), Kap. 1.1.12, S. 12 f. („it is not recommended that the limit values in exposure guidelines be reduced to some arbitrary level in the name of precaution" — Befund gegen die eigene Position, deshalb wird auf dieser Seite keine Grenzwertabsenkung gefordert), Kap. 1.1.12, S. 13 (Wortlaut der Empfehlung: „Provided that the health, social and economic benefits of electric power are not compromised, implementing very low-cost precautionary procedures to reduce exposure is reasonable and warranted", adressiert an „Policy-makers, community planners and manufacturers", umzusetzen „when constructing new facilities and designing new equipment including appliances" — die vorangestellte Bedingung ist nach Faktenblatt batch06.csv Zeile 73 zwingend mitzuzitieren), Kap. 13.4.1, S. 363 (als „very low-cost"-Maßnahmen ausdrücklich genannt: das Führen neuer Leitungen abseits von Schulen sowie „phasing and configuring power line conductors to reduce magnetic fields near rights-of-way"; Faktenblatt batch05.csv Zeile 14). EHC 238 trägt damit die Trassenwahl, nicht die Erdverkabelung — ein Erdkabel ist keine „very low-cost"-Maßnahme. Fundstellen am 08.08.2026 im PDF-Volltext verifiziert (Nr. 21, 22, 23, 25, 26); für diese Seite übernommen, nicht erneut am PDF geprüft (offener Punkt 1). → quellen/WHO_Environmental-Health-Criteria-238-ELF_2026-08-06.pdf
  2. Q2Stufe 2 (Behördenpublikation Deutschland) — Bundesamt für Strahlenschutz, Stellungnahme „Leukämie und Stromleitungen"; darin referiert Amoon u. a. 2018: gemeinsame Auswertung der Rohdaten aus elf Fall-Kontroll-Studien in zehn Ländern, insgesamt kein Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen der Nähe des Wohnorts zu einer Stromleitung und dem Leukämierisiko im Kindesalter. Faktenblatt daten/faktenblaetter/batch06.csv, Zeile 5, Status belegt. Quellenangabe unvollständig: Stand, Abrufdatum und PDF-Sicherung fehlen, die Originalarbeit liegt nicht vor (daten/beschaffung.csv Nr. 30, Status offen). Deutsche Behördenpublikation, Stufe 2 — im Text und in der Infobox ausdrücklich dem BfS zugeschrieben.
  3. Q3Stufe 1 (Eigenangabe des Projektwerbers, Nullbefund) — APG: Vorhabenskonzept Netzraum Kärnten, Factsheet Erdkabel und Projektseite, alle abgerufen 06.08.2026. In keinem der drei Dokumente kommen die Zeichenfolgen „µT", „Mikrotesla", „kV/m", „Feldstärke", „Grenzwert", „ICNIRP", „8850" oder „R 23" vor; genannt werden allein „Ortsmessungen elektromagnetischer Felder" als künftiger Verfahrensschritt. Am Textabzug geprüft 08.08.2026, dokumentiert in daten/quellenbericht.md, Abschnitt 6.3. Der Nullbefund bezieht sich ausschließlich auf diese drei Dokumente mit Abrufdatum 06.08.2026, nicht auf sämtliche öffentlichen Äußerungen der APG (Faktenblatt batch05.csv Zeile 42) — deshalb steht im Text jeweils die Bezugsbedingung. → quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Vorhabenskonzept_2026-08-06.pdf, quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Factsheet-Erdkabel_2026-08-06.pdf, quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Projektseite_2026-08-06.txt
  4. Stufe 1IARC (WHO): Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans, Vol. 80, „Non-Ionizing Radiation, Part 1: Static and Extremely Low-Frequency (ELF) Electric and Magnetic Fields", Lyon 2002. Präambel S. 27 (Definition der Gruppen 2B und 3); Abschnitt 5.5, S. 338 („limited evidence in humans … in relation to childhood leukaemia", „inadequate evidence" für alle anderen Krebsarten und im Tierversuch, Gruppe 2B für ELF-Magnetfelder; „Static electric and magnetic fields and extremely low-frequency electric fields are not classifiable as to their carcinogenicity to humans (Group 3)"). Am PDF verifiziert 08.08.2026 (Nr. 23, 26); für diese Seite übernommen. → quellen/IARC_Monographie-80-Statische-und-ELF-Felder_2026-08-06.pdf
  5. Q5Stufe 1 (Eigenangabe des Projektwerbers) — APG: Seite „Umspannwerk Obersielach", abgerufen 06.08.2026 — regionaler Netzknoten für den Süden Österreichs und Endpunkt der geplanten Leitung. Faktenblatt daten/faktenblaetter/batch02.csv, Zeile 14, Status belegt. PDF-Sicherung in quellen/ steht aus (daten/beschaffung.csv Nr. 61, Status offen — offener Punkt 4). Zu Feld- und Schallimmissionen enthält weder das Faktenblatt noch quellen/ eine Angabe; der Nullbefund im Text bezieht sich ausdrücklich auf diese geprüften Unterlagen. Areal, Baujahre und Spannungsebenen des Umspannwerks stehen im Faktenblatt, aber nicht in daten/zahlenregister.csv und kommen deshalb im Text nicht vor (eiserne Regel 4).
  6. Stufe 1UVP-G 2000, § 9 Abs. 6: „Einwendungen sind bei der Behörde schriftlich innerhalb der Auflagefrist gemäß Abs. 1 zu erheben. Personen verlieren ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben." RIS, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026. Belegt den Gesetzeswortlaut; die Rechtsfolge im Einzelfall — insbesondere die Reichweite des „soweit" — beurteilen Behörde und Gericht, deshalb behauptet der Text sie nicht (CLAUDE.md Regel 6). → quellen/RIS_UVP-G-2000_2026-08-06.pdf

Stand: 2026-08-10 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.