Hochspannungsleitung und Krebs (IARC-Klassifizierung 2B)

Die IARC, die Krebsforschungsagentur der WHO, stuft niederfrequente Magnetfelder als „möglicherweise krebserregend" ein — Gruppe 2B, und damit auch das Magnetfeld einer Hochspannungsleitung. Grundlage sind Beobachtungsstudien zu Leukämie bei Kindern; ein Ursachennachweis ist das nicht, laut WHO aber stark genug für eine bleibende Sorge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zahl, auf die alles ankommt, nennt bisher niemand. Erhöhte Leukämierisiken fanden die Studien erst oberhalb von 0,3 bis 0,4 Mikrotesla, dem Maß für die Feldstärke; in europäischen Wohnungen liegt das Feld im geometrischen Mittel bei 0,025 bis 0,07. In den öffentlichen Unterlagen der APG steht dazu bis heute keine Angabe.Q1, Q2, Q4
  • Bewiesen ist ein Ursachenzusammenhang nicht. Die WHO fasst es so: nicht stark genug für Ursächlichkeit, aber stark genug, um eine Sorge zu bleiben.Q2
  • Der Zusammenhang hängt an der Feldstärke, nicht an der Entfernung. Die jüngste große Auswertung fand für die bloße Wohnortnähe keinen Zusammenhang, für die Feldstärke am Wohnort mehrere.Q1, Q3
  • Die WHO empfiehlt Vorsorge dann, wenn neu gebaut wird. Nicht niedrigere Grenzwerte, sondern sehr kostengünstige Maßnahmen beim Errichten neuer Anlagen — beim Leitungsbau entscheidet das die Trasse.Q2

Was gilt

Belegte Fakten

Was bedeutet die Einstufung „möglicherweise krebserregend"?

Sie sagt etwas über die Stärke der Belege, nicht über die Größe eines Risikos. Gruppe 2B verwendet die IARC, wenn beim Menschen begrenzte Evidenz vorliegt und im Tierversuch weniger als ausreichende.Q1

Der Wortlaut ist eng gefasst: Begrenzte Evidenz besteht ausschließlich für Leukämie im Kindesalter, für alle anderen Krebsarten und im Tierversuch ist sie unzureichend. Eingestuft sind niederfrequente Magnetfelder — statische und niederfrequente elektrische Felder stehen im selben Absatz in Gruppe 3, nicht einstufbar.Q1Elektrische Feldstärke (kV/m)

Was umgangssprachlich Elektrosmog oder Strahlung heißt, ist hier genau eine Größe: das niederfrequente Magnetfeld. Die Monographie behandelt nur statische und niederfrequente Felder — über die hochfrequenten des Mobilfunks sagt sie nichts.Q1Macht eine Hochspannungsleitung krank?

2007 hielt die WHO fest, dass neuere Studien an der Einstufung nichts ändern.Q2 Eine Bewertung, die eine zweite Durchsicht überstanden hat, ist der Stand, an dem sich Planung messen lassen muss.

Erkranken Kinder in der Nähe von Stromleitungen häufiger an Leukämie?

Nicht nach dem Abstand. Nach Darstellung des deutschen Bundesamts für Strahlenschutz wertete eine gepoolte Analyse von 2018 (Amoon u. a.) die Rohdaten aus elf Fall-Kontroll-Studien in zehn Ländern gemeinsam aus und fand für die Wohnortnähe zu einer Stromleitung keinen Zusammenhang mit dem Leukämierisiko.Q3

Sie misst damit eine andere Größe als die Studien, auf denen die Einstufung beruht: Die fanden erhöhte Risiken für die gemessene oder berechnete Feldstärke am Wohnort. Wie stark das Feld an einem Haus ist, hängt von Laststrom und Bauweise ab — zwei Häuser im selben Abstand können sehr verschiedene Werte haben. Wer über Meter streitet, streitet über die falsche Größe.Wie weit ein Wohnhaus entfernt sein muss

Ab welcher Feldstärke gilt das Risiko als erhöht?

Die IARC stützte sich auf zwei gepoolte Auswertungen. Die eine, aus neun Studien, fand unterhalb von 0,4 Mikrotesla kein erhöhtes Risiko, oberhalb ein etwa doppeltes; die andere, breiter angelegte, oberhalb von 0,3 Mikrotesla ein relatives Risiko von 1,7 — rund 70 Prozent mehr Fälle als sonst. Beide stimmen eng überein.Q1

Bezugsgröße ist jeweils die zeitlich gemittelte Feldstärke am Wohnort, nicht ein Abstand; beide beruhen in der obersten Expositionskategorie auf kleinen Fallzahlen.Q1 Dasselbe gilt für die späteren gepoolten Arbeiten von 2007 und 2010, die nach Darstellung des Bundesamts für Strahlenschutz ähnlich erhöhte Werte fanden — 2010 statistisch nicht signifikant, dort also möglicherweise Zufall.Q3

Erreicht wird dieser Bereich selten — nur ein bis vier Prozent der Kinder liegen im Mittel über 0,3 Mikrotesla.Q2 Genau deshalb kommt es darauf an, wo er erreicht wird.

Wie es bewertet wird

Positionen Dritter

Hier steht, wer was sagt — nicht, was richtig ist.

Kann eine Hochspannungsleitung Krebs verursachen?

Bewiesen ist der Zusammenhang zwischen Magnetfeldern und Leukämie nicht — und „nicht bewiesen" heißt nicht „unbedenklich". Die ehrlichste Formulierung stammt von der WHO: Die Evidenz sei „not strong enough to be considered causal, but sufficiently strong to remain a concern" — nicht stark genug für Ursächlichkeit, aber stark genug für eine bleibende Sorge.Q2

Dahinter stehen zwei Lücken: Ein biologischer Wirkungsmechanismus ist nicht bekannt, und große Tierversuche zeigten keinen durchgängigen Krebsanstieg. Unterstellt man Ursächlichkeit, beziffert die WHO die weltweiten Folgen auf 0,2 bis 4,9 Prozent aller Leukämiefälle bei Kindern und nennt sie selbst begrenzt und unsicher. Und sie entlastet ausdrücklich: Für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Brustkrebs reiche die Evidenz aus, um darauf zu vertrauen, dass Magnetfelder sie nicht verursachen.Q2

Übrig bleibt ein Befund: die Kinderleukämie. Zu ihm hält die IARC beides fest: dass Selektionsbias, Confounding und Zufall die Ergebnisse zusammen erklären könnten, und dass das Risiko, wäre der Zusammenhang ursächlich, sogar größer sein könnte als berichtet.Q1 Eine Unsicherheit, die auch nach oben offen ist, ist kein Argument für Sorglosigkeit, sondern der Grund, Vorsorge in die Planung zu legen.

Was die WHO Planern wirklich empfiehlt

Empfohlen werden „very low-cost precautionary procedures" — sehr kostengünstige Vorsorgemaßnahmen, umzusetzen von Politik und Planern, wenn neue Anlagen errichtet werden. Die Bedingung nennt die WHO im selben Atemzug: Nutzen und Wirtschaftlichkeit der Stromversorgung dürfen darunter nicht leiden.Q2 Genau deshalb argumentiert LKoS bei der Trassenführung und nicht beim Grenzwert.

Vom Grenzwert rät dieselbe Quelle ab: Ihn „to some arbitrary level in the name of precaution" zu senken — auf ein beliebiges Niveau, im Namen der Vorsorge —, untergrabe die wissenschaftliche Grundlage und sei teuer, ohne sicher zu wirken.Q2 Wer die WHO als Kronzeugin für ein Erdkabel aus Gesundheitsgründen aufruft, greift daneben. Empfohlen ist etwas anderes — eine Entscheidung, die nur einmal fällt: Vor der Festlegung der Trasse ist sie Planungsspielraum, danach Beton. → Vorsorgeprinzip · Internationale Abstands- und Vorsorgeregelungen

Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?

Belegte Fakten

Wie stark wird das Feld an Ihrem Haus? Die Zahl gibt es nicht.

Bisher hat sich die APG auf keinen einzigen Feldwert festgelegt: In Vorhabenskonzept, Erdkabel-Factsheet und Projektseite kommt keine Mikrotesla-Angabe vor, genannt werden allein „Ortsmessungen elektromagnetischer Felder" als künftiger Schritt.Q4 Liefern kann die Zahl nur der Projektwerber. Solange sie fehlt, ist jede Aussage über die Belastung an einem Haus eine Behauptung ohne Bezugsgröße — auch die beruhigende.

Die Leitung soll rund 190 Kilometer lang werden — die APG nennt auf ihrer Projektseite auch rund 192 — und 36 Gemeinden berühren; derzeit legt sie die Maststandorte fest, einreichen will sie 2027. Die WHO-Empfehlung richtet sich an Planer beim Errichten neuer Anlagen.

Bewertet haben IARC und WHO international; eine österreichische Rechtsfolge setzen sie nicht, und die Einordnung der Studien stammt vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz. Welchen Zielwert österreichische Verfahren anlegen, führt Grenzwerte in Österreich (OVE-Richtlinie R 23-1) — welcher Wert an welchem Objekt entsteht, beantwortet ohnehin keine Norm, sondern nur eine Berechnung.

Offen und im Verfahren zu klären: Ob die APG im Nahbereich Feldwerte je Objekt berechnet und veröffentlicht — und für welchen Betriebszustand, also bei welcher Auslastung. Antworten muss die Umweltverträglichkeitserklärung.

Position von LKoS

Unsere Forderung

Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.

Forderung des Vereins, keine Wiedergabe des Standes der Wissenschaft und keine Behauptung einer Krebsgefahr. Fassung zur Freigabe durch den Vorstand.

Erstens: Die Nullvariante gehört ernsthaft geprüft. Ob der Bedarf belegt ist, ist der Kernstreit des Verfahrens; eine Leitung, die nicht gebaut wird, wirft keine Feldfrage auf. → Alternativenprüfung & Nullvariante

Zweitens: Die Trassenführung ist die Vorsorgemaßnahme. Wo Wohnhäuser und Einrichtungen für Kinder stehen, gehört die Leitung weg — das ist genau die Maßnahme, die die WHO Planern beim Neubau empfiehlt. Das Erdkabel fordert LKoS aus anderen Gründen: wegen Fläche und Landschaft. → Erdverkabelung

Drittens: Feldwerte je Objekt, nicht Abstände. LKoS fordert, dass die UVE den berechneten Magnetfeldwert je Wohnhaus ausweist — im Regelbetrieb wie bei Höchstauslastung und mit dem Mittelungszeitraum. Nur ein zeitlich gemittelter Wert lässt sich mit den Studienwerten vergleichen; ein Rechenwert für einen einzelnen Betriebszustand ist eine andere Größe.

Die Trasse wird jetzt festgelegt. Wer Vorsorge erst im Genehmigungsverfahren einfordert, fordert sie für eine Linie, die auf dem Papier schon steht.

Was Sie jetzt tun können

  • Nach der Zahl fragen, die fehlt. Für Ihr Haus der berechnete Magnetfeldwert samt Betriebszustand, nicht die Entfernung in Metern → Termine · Kontakt
  • In der Auflagefrist einwenden. § 9 Abs. 6 UVP-G 2000: „Personen verlieren ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben."Q5Parteistellung im UVP-Verfahren · Wie Sie sich wehren können und bis wann
  • Ihre Gemeinde ansprechen, wenn Wohnhäuser im Trassenband liegen → Gemeinden
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Verwandte Begriffe

Magnetische Flussdichte (Mikrotesla) Grenzwerte in Österreich (OVE-Richtlinie R 23-1) Vorsorgeprinzip Macht eine Hochspannungsleitung krank? Elektrosmog einfach erklärt Wie weit muss eine Hochspannungsleitung vom Wohnhaus entfernt sein?

Quellen

  1. Stufe 1IARC (WHO): Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans, Vol. 80, „Non-Ionizing Radiation, Part 1: Static and Extremely Low-Frequency (ELF) Electric and Magnetic Fields", Lyon 2002. Titelblatt (Arbeitsgruppe Lyon, 19.–26.06.2001, Erscheinungsjahr 2002); Präambel S. 27 (Definition Gruppe 2B und Gruppe 3); Abschnitt 2.2.1, S. 134 (Ahlbom u. a. 2000: Expositionsmaß geometrisches Mittel der Messreihe; die nordischen Studien mit berechneten historischen Feldern „suffer from very low numbers of exposed subjects"; in der obersten Kategorie ≥ 0,4 µT über alle Studien 44 beobachtete gegenüber 24,2 erwarteten Fällen), S. 135 (Greenland u. a. 2000: gepoolte Analyse von 16 Studien, Expositionsmaß „the best approximation of TWA exposure up to three months before diagnosis"; das relative Risiko 1,7 für > 0,3 µT stammt aus der Messanalyse von 12 Studien — die Zusammenfassung auf S. 332 spricht von 15 Studien, die Monographie ist an dieser Stelle in sich uneinheitlich; der Text zitiert deshalb keine Studienzahl); Abschnitt 5.2, S. 332 (zwei gepoolte Analysen: neun Studien, kein Exzess unter 0,4 µT, „a twofold excess risk … above 0.4 μT"; „a relative risk of 1.7 for exposure above 0.3 μT"; „The two studies are closely consistent"); S. 332 f. (Verzerrungsdiskussion: Selektionsbias, Fehlklassifikation, Confounding; „It cannot be excluded that a combination of selection bias, some degree of confounding and chance could explain the results. If the observed relationship were causal, the exposure-associated risk could also be greater than what is reported"); Abschnitt 5.5, S. 338 (Bewertung: „limited evidence in humans … in relation to childhood leukaemia", „inadequate evidence" für alle anderen Krebsarten und im Tierversuch, Gesamtbewertung Gruppe 2B für ELF-Magnetfelder, Gruppe 3 für statische und ELF-elektrische Felder). Am PDF im Volltext geprüft 08.08.2026. → quellen/IARC_Monographie-80-Statische-und-ELF-Felder_2026-08-06.pdf
  2. Stufe 1WHO mit ILO und ICNIRP: Environmental Health Criteria 238, „Extremely Low Frequency Fields", Genf 2007. Kapitel 1.1.1, S. 1 (geometrisches Mittel der häuslichen Magnetfeldexposition in Europa 0,025–0,07 µT), S. 2 (1–4 % der Kinder über 0,3 µT im Mittel, 1–2 % über 0,4 µT im Median); Kapitel 1.1.10, S. 10 (Langzeitversuche an Nagetieren ohne durchgängigen Anstieg irgendeiner Krebsart), S. 11 (neue Studien seit der IARC-Monographie 2002 ändern die Einstufung nicht); Kapitel 1.1.11, S. 11 f. (Schwellenbereich „above 0.3–0.4 µT"; „the evidence is not strong enough to be considered causal, but sufficiently strong to remain a concern"; 100–2.400 Fälle weltweit, 0,2–4,9 %, „limited and uncertain"; „sufficient to give confidence that magnetic fields do not cause the disease" ausdrücklich nur für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Brustkrebs); Kapitel 1.1.12, S. 12 f. („not recommended that the limit values … be reduced to some arbitrary level in the name of precaution"; „Provided that the health, social and economic benefits of electric power are not compromised, implementing very low-cost precautionary procedures to reduce exposure is reasonable and warranted"; „Policy-makers, community planners and manufacturers should implement very low-cost measures when constructing new facilities and designing new equipment including appliances"). Am PDF im Volltext geprüft 08.08.2026. → quellen/WHO_Environmental-Health-Criteria-238-ELF_2026-08-06.pdf
  3. Q3Stufe 2 (Behördenpublikation Deutschland) — Bundesamt für Strahlenschutz, Stellungnahme „Leukämie und Stromleitungen" sowie WHO-Risikobewertung; darin referiert: die gepoolten Analysen Schüz u. a. 2007 und Kheifets u. a. 2010 (erhöhte Leukämierisiken oberhalb von 0,3–0,4 µT, geringe Fallzahlen, bei Kheifets u. a. 2010 nicht statistisch signifikant) sowie Amoon u. a. 2018 (gemeinsame Auswertung der Rohdaten aus elf Fall-Kontroll-Studien in zehn Ländern; insgesamt kein Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen der Nähe des Wohnorts zu einer Stromleitung und dem Leukämierisiko im Kindesalter). Quellenangabe unvollständig: Stand, Abrufdatum und PDF-Sicherung in quellen/ fehlen, die Originalarbeiten liegen nicht vor. Nach der Quellenhierarchie ist die Publikation einer Behörde eines anderen Staates Stufe 2 und belegt nur mit Einordnung; jede auf Q3 gestützte Aussage ist im Text deshalb ausdrücklich dem BfS zugeschrieben (offener Punkt 2).
  4. Q4Stufe 1 (Eigenangabe des Projektwerbers, Nullbefund) — APG: Vorhabenskonzept Netzraum Kärnten (Vorarbeitenantrag, September 2024), Factsheet Erdkabel und Projektseite Netzraum Kärnten, alle abgerufen 06.08.2026. In keinem der drei Dokumente kommen die Zeichenfolgen „µT", „Mikrotesla", „Grenzwert", „ICNIRP", „8850" oder „R 23" vor; genannt werden allein „Ortsmessungen elektromagnetischer Felder" als künftiger Verfahrensschritt. Dokumentiert in daten/quellenbericht.md, Abschnitt 6.3. → quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Vorhabenskonzept_2026-08-06.pdf, quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Factsheet-Erdkabel_2026-08-06.pdf, quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Projektseite_2026-08-06.txt
  5. Stufe 1UVP-G 2000, § 9 Abs. 6 (Wortlaut: „Einwendungen sind bei der Behörde schriftlich innerhalb der Auflagefrist gemäß Abs. 1 zu erheben. Personen verlieren ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben."). RIS, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026, S. 12. Belegt den Gesetzeswortlaut; die Rechtsfolge im Einzelfall — insbesondere die Reichweite des „soweit" — beurteilen Behörde und Gericht. → quellen/RIS_UVP-G-2000_2026-08-06.pdf

Stand: 2026-08-08 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.