Magnetische Flussdichte (Magnetfeld, Mikrotesla)

Die magnetische Flussdichte ist die Messgröße für das Magnetfeld einer Hochspannungsleitung, angegeben in Mikrotesla (µT). Sie hängt vom fließenden Strom und von der Bauweise der Leitung ab, nicht von der Spannung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie stark das Feld an Ihrem Haus ist, entscheidet die Planung — nicht die Kilovoltzahl. Bodenabstand und Leiterseilanordnung können ein Vielfaches an Strom auffangen, ohne dass das Feld am Wohnhaus steigt. Wer das kann, muss erklären, warum er es hier nicht tut.
  • Ohne Betriebszustand ist eine Mikrotesla-Zahl wertlos. Ein Wert bei höchster Auslastung und ein Jahresmittel bei 30 Prozent messen Verschiedenes. Für Netzraum Kärnten fehlt beides: In Vorhabenskonzept, Factsheet und Projektseite der APG kommt keine Mikrotesla-Angabe vor.
  • Abschirmen lässt sich das Magnetfeld praktisch nicht. Gebäude senken das elektrische Feld um das Zehnfache und mehr, das magnetische nicht. Es bleiben Abstand und Bauweise — darüber entscheidet der Projektwerber, nicht der Anrainer nach dem Bau.

Was gilt

Belegte Fakten

Wie viel Mikrotesla hat eine 380-kV-Leitung?

Die Frage hat keine Antwort in Kilovolt: Das Magnetfeld hängt vom Strom und von der Bauweise ab, nicht von der Spannung. Die WHO schiebt einen Halbsatz nach, der dazugehört — höhere Spannungsebenen führen meist höhere Ströme und erzeugen deshalb meist stärkere Felder. Der Weg dorthin läuft über Strom und Bauweise.Q2

In einem oberösterreichischen Verfahren sagten die Projektwerberinnen zu, dass das Magnetfeld an den nächsten bewohnten Objekten trotz einer Erhöhung des Nennstroms von 619 auf 2.176 Ampere nicht ansteigt — durch größeren Bodenabstand und die Leiterseilanordnung. Der elektrotechnische Sachverständige bestätigte das: „Wichtig ist nicht allein die Stromstärke, sondern welche Abstände zwischen den Seilen und den einzelnen Phasen sind."Q3

Das Magnetfeld am Wohnhaus ist kein Naturereignis, sondern ein Planungsergebnis. Wer es senken kann, muss erklären, warum er es nicht tut — für Netzraum Kärnten liegt bis heute keine Angabe vor.Q9

Warum schwankt das Magnetfeld über den Tag?

Weil es vom fließenden Strom abhängt und damit von der Auslastung — das sagt auch der EMF-Leitfaden von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft.Q8 Die WHO wird genauer: Die Ströme schwanken über Tag, Jahreszeit und Jahre; die Last wirkt zusätzlich über die Seiltemperatur auf Durchhang und Bodenabstand. Leitungen laufen dabei meist unter ihrer Nennlast; die angetroffenen Felder liegen deshalb regelmäßig deutlich unter dem, wozu eine Leitung imstande ist.Q2

Genehmigt wird nicht der Durchschnittstag, sondern der Fall, für den die Leitung gebaut ist. Eine Mikrotesla-Angabe ohne Betriebszustand sagt nichts.

Kann man das Magnetfeld einer Hochspannungsleitung abschirmen?

Praktisch nein. Nach der WHO beeinflussen nur ferromagnetische Stoffe — im Wesentlichen Eisen — ein niederfrequentes Magnetfeld nennenswert; eine Abschirmung sei damit nur für kleine Flächen eine Möglichkeit („in practice only an option to protect small areas").Q2

Beim elektrischen Feld — gemessen in Kilovolt je Meter (kV/m) — ist es umgekehrt: Gebäude senken ein von außen einwirkendes Feld um das Zehn- bis Hundertfache und mehr („by factors of 10–100 or more").Q2Niederfrequente elektromagnetische Felder · Elektrische Feldstärke (kV/m)

Gegen ein Magnetfeld hilft kein Mauerwerk. Es bleiben Abstand und Bauweise — beides legt der Projektwerber fest.

Drei Angaben, ohne die eine Mikrotesla-Zahl nichts wert ist

Höchste Auslastung, üblicher Betrieb, Jahresmittel: drei verschiedene Messungen an derselben Leitung. Daran scheitern die Vergleiche im Netz. Die deutschen 100 Mikrotesla gelten für 50-Hz-Anlagen bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung, an Orten nicht nur vorübergehenden Aufenthalts.Q5 Die niederländischen 0,4 Mikrotesla sind kein Grenzwert, sondern eine Empfehlung an lokale Behörden, bei neuen Anlagen Abstände so zu wählen, dass Kinder nicht dauerhaft darüber liegen — als Jahresmittel bei angenommener 30-prozentiger Auslastung.Q7

Fragen Sie deshalb bei jeder Zahl drei Dinge ab: bei welcher Auslastung, an welchem Ort, für welche Anlagen. Fehlt eine davon, ist die Zahl keine Auskunft.

Und Österreich? Das Bundesverwaltungsgericht hielt 2024 fest: „In Österreich besteht kein allgemein verbindlicher Grenzwert für die magnetische Flussdichte." Herangezogen wird der Referenzwert von 200 Mikrotesla der OVE-Richtlinie R 23-1 für die Dauerexposition der Allgemeinbevölkerung.Q3Grenzwerte in Österreich · Grenzwerte im Ländervergleich

Wie es bewertet wird

Positionen Dritter

Hier steht, wer was sagt — nicht, was richtig ist.

Ab wie viel Mikrotesla wird es gefährlich?

Eine Zahl, ab der es gefährlich wird, nennt auch die WHO nicht. Was sie nennt, ist der Bereich, um den die Forschung streitet: 0,3 bis 0,4 Mikrotesla — bezogen auf die alltägliche Dauerbelastung, nicht auf einen Momentanwert unter der Leitung. Ihre Bewertung der Befunde zu Leukämie im Kindesalter: nicht stark genug, um als ursächlich zu gelten, aber stark genug, dass die Sorge bleibt („not strong enough to be considered causal, but sufficiently strong to remain a concern"). Zum Vergleich: In europäischen Wohnungen liegt das Feld im Mittel bei 0,025 bis 0,07 Mikrotesla.Q2IARC-Klassifizierung 2B

Entscheidend ist die andere Hälfte: Die Befunde beziehen sich auf die gemessene Flussdichte, nicht auf die Entfernung. Für den bloßen Abstand fand die vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz referierte gemeinsame Auswertung von elf Untersuchungen aus zehn Ländern keinen Zusammenhang.Q7 Zwei Häuser im selben Abstand können sehr verschiedene Werte haben — für die Feldstärke ist der Abstand die falsche Auskunft. Als Forderung bleibt er richtig, nur wird er über Raumordnung und Ortsbild begründet, nicht über den Strahlenschutz. → Wie weit muss eine Hochspannungsleitung vom Wohnhaus entfernt sein?

Hat ein Erdkabel ein schwächeres Magnetfeld als eine Freileitung?

Die Schweizer Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) führt „Verkabelungen" nach der Darstellung des Bundesamts für Umwelt unter den Maßnahmen zur Begrenzung der magnetischen Flussdichte — neben Phasenbelegung, Standort, Leiteranordnung und Abschirmungen.Q6 Ein Nachbarstaat behandelt die Verkabelung als Mittel der Feldbegrenzung. Um wie viel das Feld dabei sinkt, sagt diese Seite nicht: Ein belastbarer Vergleich der Feldverläufe liegt nicht vor. Zu klären ist das im Verfahren. → Erdverkabelung

Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?

Belegte Fakten

Auf rund 173 Kilometern soll eine 110-kV-Leitung auf denselben Masten mitfahren, betroffen sind 36 Gemeinden; für die Gesamtlänge nennt die APG selbst Werte zwischen 180 und 192 Kilometern. → Netzraum Kärnten · Freileitungsmast

Mehrere Systeme auf einem Mast heißt: Die Felder überlagern sich. Sind die Phasen zweier Systeme gegenläufig angeordnet, heben sie einander teilweise auf.Q2 Die Phasenbelegung ist damit eine Stellschraube, über die vor dem Bau entschieden wird.

Offen und im Verfahren zu klären: Welche Flussdichte ist an den nächstgelegenen Wohnobjekten zu erwarten, bei welchem Betriebszustand, bei welcher Phasenbelegung? Beantworten muss das die UVE — eingereicht werden soll sie 2027.

In der Schweiz erledigt das eine Verordnung. In Österreich kann es nur der Bescheid — und was darin steht, entscheidet sich jetzt.

Position von LKoS

Unsere Forderung

Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.

Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts. Fassung zur Freigabe durch den Vorstand.

Erstens: LKoS hält den Bedarfsnachweis für diese Leitung für nicht erbracht und fordert, dass die Nullvariante ernsthaft geprüft und begründet wird. Eine Leitung, die nicht gebaut wird, führt keinen Strom — der einzige Wert, der ohne Bezugsbedingung auskommt. → Alternativenprüfung & Nullvariante

Zweitens: Zahlen mit Bezugsbedingung, für jedes betroffene Wohnhaus. LKoS fordert, dass die UVE die zu erwartende Flussdichte für jedes Wohnhaus in Trassennähe ausweist — im Normalbetrieb und bei höchster betrieblicher Auslastung, mit den zugrunde gelegten Strömen. In Oberösterreich lieferte eine UVE genau das: eine Tabelle mit den Werten für alle Nahbereichsobjekte.Q3

Drittens: Die Stellschrauben gehören in den Bescheid, nicht in eine Absichtserklärung. Phasenbelegung, Leiteranordnung, Bodenabstand und Trassenwahl senken das Feld. Genau solche kostengünstigen Vorsorgemaßnahmen beim Bau neuer Anlagen empfiehlt die WHO ausdrücklich — während sie davon abrät, Grenzwerte willkürlich abzusenken.Q2 Was die Schweiz aufzählt, kann in Kärnten als Auflage stehen, samt Kontrollmessung nach Inbetriebnahme. → Vorsorgeprinzip

Viertens: Wo Menschen wohnen, gehört die Leitung weg oder in den Boden. Das Erdkabel fordert LKoS wegen Fläche und Landschaft; die Feldfrage ist ein zusätzliches Argument, nicht das tragende. → Erdverkabelung

Über die Höhe des Feldes am Wohnhaus wird entschieden, nicht gemessen. Verlangen lässt sich das nur, solange die Entscheidung offen ist.

Was Sie jetzt tun können

  • Die Feldwerte für Ihr Haus bei Gemeinde und Projektwerber einfordern, solange die Maststandorte festgelegt werden. Eine Messung zeigt später nur die Last dieses Tages → Termine
  • In der Auflagefrist einwenden — wer nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erhebt, verliert nach § 9 Abs. 6 UVP-G die ParteistellungQ10Parteistellung im UVP-Verfahren · Wie kann ich mich gegen die 380-kV-Leitung wehren — und bis wann?
  • Ihre Gemeinde ansprechen, wenn Ihr Haus, eine Schule oder ein Kindergarten im Trassenband liegt — die Standortwahl ist die Stellschraube, die noch offen ist → Gemeinden · Kontakt
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Verwandte Begriffe

Elektrische Feldstärke (kV/m) Grenzwerte in Österreich (OVE-Richtlinie R 23-1) IARC-Klassifizierung 2B Wie weit muss eine Hochspannungsleitung vom Wohnhaus entfernt sein? Macht eine Hochspannungsleitung krank? Elektrosmog einfach erklärt

Quellen

  1. Stufe 1WHO mit ILO und ICNIRP: Environmental Health Criteria 238, „Extremely Low Frequency Fields", Genf 2007. Kap. 2.1.5, S. 24 (Magnetfelder nur durch ferromagnetische Stoffe beeinflusst; „Shielding of ELF magnetic fields with such material is in practice only an option to protect small areas"; elektrisches Feld: „buildings are sufficiently conducting to reduce the electric field within them from an external source by factors of 10–100 or more"), Kap. 2.2.2.2.1, S. 30 (Einflussgrößen; gegenläufige Phasenfolge zweier Stromkreise: „its magnetic field will be in the opposite direction and the two fields will partially cancel each other"), S. 31 („Higher voltage lines usually carry higher currents and have larger spacing between conductors. They therefore usually produce higher magnetic fields, even though the magnetic field itself does not depend on the voltage."; Schwankung der Ströme über Tag, Jahreszeit und Jahre; Wirkung der Last über Seiltemperatur auf Durchhang und Bodenabstand; „Lines usually operate at significantly less load than their rating, and therefore average magnetic fields encountered are usually significantly less than the theoretical maximum field a line is capable of producing"), Kap. 1.1.11, S. 11 f. („everyday, chronic low-intensity (above 0.3–0.4 µT) power-frequency magnetic field exposure"; „not strong enough to be considered causal, but sufficiently strong to remain a concern"), Kap. 1.1.12, S. 12 f. („it is not recommended that the limit values in exposure guidelines be reduced to some arbitrary level in the name of precaution"; „implementing very low-cost precautionary procedures to reduce exposure is reasonable and warranted"; „Policy-makers, community planners and manufacturers should implement very low-cost measures when constructing new facilities"), Kap. 2.3.9, S. 72 („The geometric mean magnetic field in homes ranges between 0.025 and 0.07 µT in Europe"). Alle Fundstellen am 08.08.2026 im PDF-Volltext verifiziert. → quellen/WHO_Environmental-Health-Criteria-238-ELF_2026-08-06.pdf
  2. Stufe 1BVwG 24.06.2024, W248 2273872-1 (Leitungsanlagen Zentralraum Oberösterreich): S. 79 („In Österreich besteht kein allgemein verbindlicher Grenzwert für die magnetische Flussdichte, doch ergeben sich aus der OVE Richtlinie R 23-1 Referenzwerte für die Dauerexposition der Allgemeinbevölkerung"; 200 µT und 5 kV/m für die zeitlich unbegrenzte Dauerexposition; Planungszielwert 1 µT der Projektwerberinnen), S. 80 (Fachbereich Elektromagnetische Felder der UVE, Tabelle 6-2: für alle Nahbereichsobjekte die im Normalbetrieb auftretenden Werte des B-Feldes und des E-Feldes, Bestands- und Endausbausituation), S. 84 (Aussage eines Vertreters der Projektwerberinnen in der Verhandlung, S. 26 der Verhandlungsschrift: „Im Bestand haben wir ein Leiterseil mit 619 Ampere. Die neue Leitung wird einen Nennstrom von 2.176 Ampere aufweisen. Dadurch kommt es bei den nächsten bewohnten Objekten auch bei maximaler Auslastung zu keiner Erhöhung des Magnetfeldes gegenüber dem Bestand."; Bestätigung durch den elektrotechnischen Sachverständigen: „Wichtig ist nicht allein die Stromstärke, sondern welche Abstände zwischen den Seilen und den einzelnen Phasen sind."; Feststellung des Gerichts, dass durch Trasse und projektimmanente Maßnahmen — „optimierte Phasenfolge, erhöhte Seillage" — eine Verbesserung der Magnetfeldsituation eintritt), S. 86 (Referenzwerte geprüft „unter Annahme aller theoretisch möglichen Betriebszustände"). RIS, abgerufen 06.08.2026. → quellen/BVwG_Erkenntnis-W248-2273872-1-EMF-Leitungsanlagen_2026-08-06.pdf
  3. Q5Stufe 1 (Rechtsnorm; ausländisches Recht, in Österreich nicht anwendbar) — 26. BImSchV, Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2013: § 3 Abs. 1 und Abs. 2 (Niederfrequenzanlagen, „bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung", „an Orten, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind"; bei 50 Hz „die Hälfte des in Anhang 1a genannten Grenzwertes der magnetischen Flussdichte"; unterschiedliche Regelung für Anlagen vor und nach dem 22.08.2013), Anhang 1a (25–50 Hz: 200 µT, 5 kV/m). Im PDF verifiziert 08.08.2026. → quellen/Bundesministerium-der-Justiz-DE_26-BImSchV_2026-08-06.pdf
  4. Q6Stufe 2 (Behördenpublikation eines anderen Staates) — BAFU (CH) zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), Anhang 1 Ziffer 15 Abs. 2: Maßnahmen zur Begrenzung der magnetischen Flussdichte — Optimierung der Phasenbelegung, anderer Standort, andere Leiteranordnung, Verkabelungen, Abschirmungen. Der Verordnungstext liegt nicht vor, die PDF-Sicherung steht aus (offener Punkt 3); der Maßnahmenkatalog ist auch über die beiden BVwG-Erkenntnisse nicht unabhängig belegt — in W155 und W248 kommt er nicht vor. Deshalb im Text durchgehend als Darstellung des BAFU zugeschrieben und nicht als Rechtsaussage geführt. Den Anlagegrenzwert von 1 µT samt Bezugsbedingung führt Nr. 27, nicht diese Seite.
  5. Q7Stufe 2 (Behördenpublikation bzw. Fachportal Deutschland) — Bundesamt für Strahlenschutz, Stellungnahme zu Leukämie und Stromleitungen, darin referiert Amoon u. a. 2018 (elf Fall-Kontroll-Studien aus zehn Ländern, kein Zusammenhang mit der Wohnortnähe); EMF-Portal (RWTH Aachen), Grenzwerte im internationalen Vergleich: niederländische Empfehlung 0,4 µT als Jahresmittelwert bei angenommener 30-prozentiger Auslastung, nur für neue Anlagen. Stand, Abrufdatum und PDF-Sicherung fehlen (offener Punkt 3); der Befund von Amoon u. a. 2018 ist im Text dem BfS zugeschrieben, der niederländische Wert ist im Faktenblatt als strittig geführt und im Text als Empfehlung mit voller Bezugsbedingung eingeordnet.
  6. Stufe 2Oesterreichs Energie: Leitfaden „Elektrische und magnetische Felder", 2022 — Abhängigkeit der magnetischen Flussdichte von der Stromstärke und damit von der Auslastung. Angabe der Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft, im Text zugeschrieben; PDF-Sicherung steht aus (offener Punkt 3).
  7. Q9Stufe 1 (Eigenangabe des Projektwerbers) — APG: Vorhabenskonzept Netzraum Kärnten, Factsheet Erdkabel und Projektseite, alle abgerufen 06.08.2026. In keinem der drei Dokumente kommen die Zeichenfolgen „µT", „Mikrotesla" oder „Grenzwert" vor; am Textabzug geprüft 08.08.2026. → quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Vorhabenskonzept_2026-08-06.pdf, quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Factsheet-Erdkabel_2026-08-06.pdf, quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Projektseite_2026-08-06.txt
  8. Stufe 1UVP-G 2000, § 9 Abs. 6: „Einwendungen sind bei der Behörde schriftlich innerhalb der Auflagefrist gemäß Abs. 1 zu erheben. Personen verlieren ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben." RIS, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026, im PDF verifiziert 08.08.2026. → quellen/RIS_UVP-G-2000_2026-08-06.pdf

Stand: 2026-08-08 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.