Entschädigung und Steuerpflicht (was von der Zahlung bleibt)
Wer eine Entschädigung für ein Leitungsrecht bekommt, muss sie in Österreich versteuern — bevor sie ankommt: Der Netzbetreiber behält eine Abzugsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Damit ist die Einkommensteuer erledigt, außer man beantragt die Regelbesteuerung — die Besteuerung nach dem normalen Tarif.
Das Wichtigste in Kürze
- Was im Vertrag steht, ist nicht, was ankommt. Ein Zehntel jeder Zahlung geht direkt ans Finanzamt — bei einer Einmalzahlung einmal, bei Teilzahlungen jedes Mal. Damit ist die Einkommensteuer erledigt, ob das für Sie günstig ist oder nicht.
- Wer schweigt, zahlt. Zu viel einbehaltene Steuer bekommt nur zurück, wer sie selbst zurückholt. Einen automatischen Günstigkeitsvergleich gibt es nicht.
- Der pauschale Satz trifft kleine Einkommen härter als große. Das Finanzministerium nennt selbst den Fall, in dem sich die Regelbesteuerung lohnt: wenn man ohnehin keine oder weniger Einkommensteuer zahlen müsste.
- Auch ohne Mast auf dem eigenen Grund kann es Sie treffen. Erfasst sind auch Zahlungen für einen Arbeitsstreifen — den Streifen, den die Baustelle vorübergehend braucht —, selbst wenn er über das Nachbargrundstück läuft.
- Wer über die Entschädigung verhandelt, behält die Steuer gleich selbst ein. Einbehalten muss sie, wer zahlt — bei diesem Vorhaben also APG und KNG-Kärnten Netz.
Was gilt
Belegte FaktenMuss ich die Entschädigung für das Leitungsrecht versteuern?
Ja. Seit 2019 unterliegt die Zahlung eines Infrastrukturbetreibers einer Abzugsteuer. Die Abzugsteuer beträgt 10 % (§ 107 Abs. 5). Einbehalten wird sie nicht vom Empfänger, sondern vom Netzbetreiber, und zwar bei jeder einzelnen Zahlung (§ 107 Abs. 7). Gerechnet wird vom bezahlten Betrag vor Berücksichtigung der Abzugsteuer; die Umsatzsteuer bleibt außen vor (§ 107 Abs. 4). Von einer vereinbarten Summe kommen damit neun Zehntel auf dem Konto an.Q1, Q2
→ Wie der Abzug im Einzelnen funktioniert, warum auch ein an sich steuerfreier Anteil in die Bemessungsgrundlage fällt und was für Gemeinden und Agrargemeinschaften gilt: § 107 EStG: Abzugsteuer auf Leitungsrechte
Wer online nach einer Antwort sucht, findet häufig die Auskunft, eine Entschädigung für eine Stromleitung sei steuerfrei. Solche Auskünfte stammen überwiegend von deutschen Seiten und beziehen sich auf deutsches Steuerrecht. Für Zahlungen österreichischer Infrastrukturbetreiber gilt § 107 EStG — und abgezogen wird, bevor Sie überhaupt gefragt werden.Q1, Q2
→ Zur Höhe und ihren Bestandteilen: Wie viel Entschädigung bekomme ich für Strommast und Leitung — und muss ich sie versteuern?
Nicht jeden Empfänger trifft dasselbe: Für Körperschaften gilt die Regelung mit Abweichungen, und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie von der unbeschränkten Steuerpflicht befreite Körperschaften unterliegen nach Darstellung des Finanzministeriums „wie bisher" keiner Steuerbelastung.Q2
Nach der Verwaltungsauffassung des Finanzministeriums sind auch Zahlungen für die Nutzung eines Arbeitsstreifens erfasst, selbst wenn sie an den Eigentümer eines Nachbargrundstücks fließen (EStR 2000 Rz 8207g). Das Gesetz selbst stellt in § 107 Abs. 1 auf den unmittelbar betroffenen Grundeigentümer ab; die Richtlinie bindet die Finanzverwaltung, nicht die Gerichte.Q1, Q3
Was ist die Regelbesteuerung — und wann lohnt sie sich?
Abgegolten ist die Einkommensteuer mit der Entrichtung der Abzugsteuer, nicht schon mit dem Einbehalt (§ 107 Abs. 9). Davon kennt das Gesetz zwei Ausnahmen: Hat der Abzugsverpflichtete nicht vorschriftsmäßig gekürzt und ist die Haftung nicht oder nur erschwert durchsetzbar, kann die Steuer dem Empfänger vorgeschrieben werden — ebenso, wenn der Empfänger weiß, dass die einbehaltene Steuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt wurde, und das dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt (§ 107 Abs. 10).Q1
Auf Antrag gilt statt der Abgeltung der allgemeine Steuertarif (§ 107 Abs. 11). Angesetzt werden die Einkünfte dann entweder mit 33 % der auf das Veranlagungsjahr bezogenen Bemessungsgrundlage oder in der vom Zahlungsempfänger nachzuweisenden Höhe; die Richtlinien des Finanzministeriums verlangen dafür ein Gutachten (EStR 2000 Rz 5173 Z 3 lit. a). Wann sich das lohnt, schreibt das Finanzministerium selbst: vor allem dann, wenn der Zahlungsempfänger keine Einkommensteuer zahlen muss oder diese niedriger ist als die Abzugsteuer.Q1, Q2, Q3
Bekomme ich zu viel einbehaltene Abzugsteuer zurück?
Ja — aber nur, wenn Sie es selbst beantragen. Einen automatischen Günstigkeitsvergleich gibt es nicht. Weder das Finanzamt noch der Netzbetreiber rechnet von Amts wegen nach, ob die Regelbesteuerung für Sie günstiger wäre; darauf weisen das Finanzministerium und die Landwirtschaftskammer Kärnten ausdrücklich hin.Q2, Q4
Wer nichts tut, bleibt bei den 10 Prozent — auch dann, wenn er nach dem Tarif deutlich weniger oder gar nichts zahlen würde. Das ist keine Ausnahme für Härtefälle, das ist der Normalfall für jeden mit geringem steuerpflichtigem Einkommen.
Wie hole ich mir das Zuviel über die Erklärung zurück?
Über die Einkommensteuererklärung. Dort geben Sie die Zahlung an und beantragen die Regelbesteuerung. Das Finanzamt rechnet die bereits einbehaltene Abzugsteuer auf die Tarifsteuer an und erstattet, was zu viel war.Q1, Q2, Q4
Die Anrechnung ist kein Entgegenkommen der Finanzverwaltung, sondern ein Anspruch. Wer ihn nicht geltend macht, verzichtet auf ihn.
Muss ich die Entschädigung in der Steuererklärung angeben?
Nach der Information des Finanzministeriums müssen diese Zahlungen nicht in eine allfällige Einkommensteuererklärung aufgenommen werden; eine Berücksichtigung auf freiwilliger Basis ist möglich.Q2 Wer dagegen die Regelbesteuerung will, muss sie genau dort beantragen — und es gibt keine Erinnerung, die von selbst kommt.
Wie es bewertet wird
Positionen DritterHier steht, wer was sagt — nicht, was richtig ist.
„Nicht weiter kümmern" — genau das ist das Problem
Das Finanzministerium beschreibt die Regelung als Vereinfachung: Sie biete „Rechts- und Planungssicherheit", weil sich die Höhe der Steuerbelastung nicht erst nach der Veranlagung ergebe. Der Grundstückseigentümer erhalte den Betrag nach Abzug der Steuer und brauche sich „um die Versteuerung nicht weiter kümmern".Q2
Das trifft zu — für die eine Hälfte. Das Ministerium nennt selbst den Fall, in dem sich die Regelbesteuerung lohnt: wenn der Empfänger keine oder eine niedrigere Einkommensteuer zahlen müsste als die Abzugsteuer. Im umgekehrten Fall bleibt die Abgeltung der günstigere Weg — und wer dort steht, muss dafür nichts tun. Wer wenig verdient, fährt schlechter und muss dafür selbst aktiv werden. Die Regelung verlangt Aufmerksamkeit genau von denen, die sie am meisten kostet.
Und wer sich „nicht weiter kümmern" muss, erfährt auch nicht, dass er sich hätte kümmern sollen. Die Prüfarbeit bleibt bei dem, über dessen Grund die Stromleitung geführt wird oder auf dessen Feld ein Mast steht — bei niemandem sonst.
Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?
Belegte FaktenAbzugsverpflichtet ist der Schuldner der Einkünfte, also im Regelfall der Netzbetreiber selbst; daneben lässt das Gesetz zu, dass eine andere dafür zuständige Einrichtung einbehält und abführt (§ 107 Abs. 7). Für dieses Vorhaben heißt das: Dieselben Unternehmen, die über die Entschädigung verhandeln, behalten die Steuer davon ein und führen sie ab.Q1, Q4 Betroffen sind 36 Gemeinden — und in jeder Grundeigentümer, für die niemand nachrechnet.
Wie hoch die Entschädigungen im Netzraum Kärnten ausfallen werden, ist öffentlich nicht bekannt. Veröffentlicht hat diese Zahl niemand. Nach Darstellung der Landwirtschaftskammer Kärnten vom 14.01.2026 sind die Projektwerber mit dem Ersuchen um eine Rahmenvereinbarung an die Kammer herangetreten; die Entschädigungshöhen sollen darin erst festgelegt werden, die Verhandlungen sollten damals in den folgenden Wochen beginnen.Q5 Fest steht dagegen der Abzug: Der Anteil, der ans Finanzamt geht, steht fest, bevor irgendjemand die Höhe kennt.
→ Woraus sich eine Entschädigung überhaupt zusammensetzt: Maststandfläche vs. Überspannung
Position von LKoS
Unsere ForderungDieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.
Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts. Fassung zur Freigabe durch den Vorstand.
Erstens: Über die Notwendigkeit dieser Leitung ist nicht entschieden. LKoS fordert, dass die Alternativenprüfung & Nullvariante — also auch die Möglichkeit, das Vorhaben nicht zu verwirklichen — ernsthaft geprüft und begründet wird. Solange das nicht geschehen ist, wird über die Aufteilung eines Geldes verhandelt, dessen Anlass im Verfahren erst zu prüfen ist.
Zweitens: Wer verhandelt, muss wissen, was ankommt. LKoS fordert: Jeder betroffene Grundeigentümer erfährt vor der Unterschrift schriftlich und unaufgefordert, dass von jeder Zahlung eine Abzugsteuer einbehalten wird — und dass die Regelbesteuerung nur auf eigenen Antrag zusteht. Wer die Steuer einbehält, kann auch darüber informieren.
Drittens: Verhandelt gehören Netto-Zahlen. Eine Summe, die in der Öffentlichkeit oder am Verhandlungstisch genannt wird, ohne dass der Abzug dabeisteht, beschreibt nicht das, was der Betroffene bekommt — und sie beschreibt es auch dann nicht, wenn am Ende nicht verhandelt wird, sondern Enteignung & Zwangsrechte angewendet werden.
Eine Entschädigung ist kein Geschenk. Sie ist der Preis für eine dauerhafte Belastung fremden Eigentums — und wer diesen Preis festsetzt, schuldet Klarheit darüber, wie viel davon übrig bleibt.
Was Sie jetzt tun können
- Rechnen Sie mit dem Betrag, der ankommt, nicht mit dem, der im Angebot steht. Was eine Leitungsentschädigung überhaupt umfasst → Wie viel Entschädigung bekomme ich für Strommast und Leitung — und muss ich sie versteuern?
- Lassen Sie prüfen, ob sich die Regelbesteuerung für Sie rechnet — sie kommt nur auf eigenen Antrag. Ob Einmalzahlung oder laufende Zahlung, entscheidet sich davor → Einmalentschädigung vs. wiederkehrende Zahlung
- Sie sind nicht der Einzige, mit dem verhandelt wird. Über eine Rahmenvereinbarung verhandelt die Landwirtschaftskammer Kärnten; unterschrieben wird am Ende trotzdem einzeln.Q5 Wer gemeinsam auftritt, verhandelt anders → Mitmachen & Spenden
- Melden Sie sich, wenn Ihr Grundstück im Trassenkorridor liegt. Je früher, desto mehr Möglichkeiten bleiben → Kontakt
Verwandte Begriffe
Quellen
- Stufe 1Einkommensteuergesetz 1988, § 107 (Abs. 1, 4, 5, 7, 9, 10, 11), idF BGBl. I Nr. 113/2024. RIS, abgerufen 06.08.2026. →
quellen/RIS_EStG-1988-Paragraf-107_2026-08-06.pdf - Stufe 1BMF: „Einkünfte im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden", Informationsseite, Stand 24.07.2025, abgerufen 06.08.2026. →
quellen/BMF_Info-Steuerabzug-Leitungsrechte-Hochwasserschutz_2026-08-06.pdf - Q3 — Stufe 1 (Erlass) — Einkommensteuerrichtlinien 2000, Rz 5173 Z 3 und Rz 8207g, idF GZ 2026-0.265.879 vom 21.04.2026. →
quellen/BMF_EStR-2000-Auszug-Rz5172-5175c-Rz8207a-ff-Anhang-VI_2026-08-06.pdf - Stufe 2Landwirtschaftskammer Kärnten: „Abzugsteuer bei Einräumung von Leitungsrechten", Dr. Erich Moser, 10.07.2024. →
quellen/LK-Kaernten_Abzugsteuer-Leitungsrechte_2026-08-06.pdf - Stufe 2Landwirtschaftskammer Kärnten: „380-kV-Leitung — klarer Auftrag an Interessenvertretung", Dipl.-Ing. Thomas Weber, 14.01.2026. →
quellen/LK-Kaernten_380kV-Rahmenvereinbarung-Verhandlungsauftrag_2026-08-06.html
Stand: 2026-08-07 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.