Einmalentschädigung vs. wiederkehrende Zahlung (einmalig oder jährlich)

Einmalentschädigung heißt: eine Zahlung für ein dauerhaftes Leitungsrecht. Die wiederkehrende Zahlung entgilt dasselbe Recht in jährlichen Teilbeträgen — üblich ist nach den Einkommensteuerrichtlinien des Finanzministeriums die Einmalzahlung, wählbar ist beides nur im Vertrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Geld kommt einmal, die Leitung bleibt. Das Steuerrecht sagt es: Buchführende Land- und Forstwirte dürfen das Entgelt für Gewinnminderung über bis zu zwanzig Jahre gegenrechnen — die Belastung dauert eben Jahrzehnte.
  • Im Enteignungsfall gibt es keine Wahl. Bei dauernder Enteignung sieht das Gesetz einen Kapitalsbetrag vor, eine Rente nur bei vorübergehender. Beim behördlich eingeräumten Leitungsrecht schweigt es dazu.
  • „Steuerfrei" stimmt nur zur Hälfte — abgezogen wird trotzdem. Steuerfrei bleibt der Wertverlust des Bodens (Bodenwertminderung) nur bei zeitlich unbeschränkter, unwiderruflicher Einräumung; die Abzugsteuer behält der Netzbetreiber ohnehin ein. Eine Befristung kostet die Steuerfreiheit.
  • Die Landwirtschaftskammer fordert die jährliche Variante bereits. Verlangt ist sie, vereinbart nicht.

Was gilt

Belegte Fakten

Soll ich die Entschädigung einmalig oder jährlich nehmen?

Verhandelbar ist beides. Zwar halten die Einkommensteuerrichtlinien — ein Erlass, der nur die Finanzämter bindet — die Einmalzahlung für üblich; im selben Absatz aber: „Vereinbart werden im Einzelfall aber auch jährlich zu zahlende Renten, die in der Regel an den aktuellen Bodenwert angepasst werden."Q2

Im Enteignungsverfahren wird nicht verhandelt: § 20 Starkstromwegegesetz ordnet die sinngemäße Anwendung des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes an, und dort „geschieht" die Entschädigung „bei dauernder Enteignung durch Zahlung eines Kapitalsbetrages, bei vorübergehender … durch Zahlung einer Rente" (§ 8 Abs. 1).Q3, Q4 Der häufigere Zwangsweg läuft anders: Leitungsrechte räumt die Behörde per Bescheid ein (§§ 11, 16), und § 17 verweist nur auf § 20 lit. a bis d — zur Zahlweise schweigt das Gesetz.Q3 Wer jährlich will, muss es im Vertrag verlangen.Enteignung & Zwangsrechte

Was ist steuerlich günstiger — Einmalzahlung oder laufende Zahlung?

Am Steuerabzug ändert der Rhythmus nichts: Die Abzugsteuer ist „bei jeder Zahlung einzubehalten" (§ 107 Abs. 7), berechnet vom bezahlten Betrag samt steuerfreiem Anteil (Abs. 4).Q1Abzugsteuer auf Leitungsrechte

Der Unterschied kommt erst in der Steuererklärung (Veranlagung). Wer die Regelbesteuerung beantragt, versteuert zum allgemeinen Tarif; ohne eigenen Nachweis werden „33% der auf das Veranlagungsjahr bezogenen Bemessungsgrundlage" angesetzt (§ 107 Abs. 11) — jahresbezogen.Q1 Bei Pauschalierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung lässt sich ein steuerpflichtiges Einmalentgelt auf drei Jahre verteilen.Q2

Die Pauschalsätze, die eine Entschädigung sonst ohne Gutachten aufteilen, gelten hier nicht: Bei Infrastrukturbetreibern schließen die Richtlinien sie aus — unabhängig von der Höhe, seit der Veranlagung 2019.Q2 Gestreckt wird nichts von selbst: Regelbesteuerung beantragen, Gutachten beibringen.

Warum bekomme ich das Geld sofort, obwohl die Leitung mich Jahrzehnte belastet?

Weil das Steuerrecht davon ausgeht: Dass die Abzugsteuer die Einkommensteuer endgültig abgilt, begründen die Richtlinien damit, dass diese Einkünfte „regelmäßig einmalig anfallen und kein laufendes Erwerbseinkommen darstellen".Q2 Dieselben Richtlinien lassen buchführende Betriebe einen Passivposten bilden, aufzulösen „gleichmäßig verteilt innerhalb eines Zeitraumes bis zu 20 Jahren" — weil den Einnahmen „die Wirtschaftserschwernis als Belastung" gegenübersteht.Q2 Das Missverhältnis ist bekannt und wird buchhalterisch ausgeglichen. Auf dem Grundstück bleibt es.Bewirtschaftungserschwernis & Ertragsentgang

Bekomme ich noch einmal Geld, wenn die Leitung später erneuert wird?

§ 17 Starkstromwegegesetz — und § 17 K-EG, der zusätzlich einen vermögensrechtlichen Nachteil verlangt — verpflichtet den Leitungsberechtigten, auch für die mit der „Änderung" der Anlage verbundenen Beschränkungen der „zum Zeitpunkt der Bewilligung ausgeübten Rechte" zu entschädigen.Q3, Q7 Ob eine Generalerneuerung Jahrzehnte später neu entschädigt wird, sagt das Gesetz nicht. Was der Vertrag nicht regelt, regelt später niemand.

Wie es bewertet wird

Positionen Dritter

Hier steht, wer was sagt — nicht, was richtig ist.

Erster Verhandlungspunkt der Landwirtschaftskammer Kärnten vom 14.01.2026 ist die jährliche Zahlung.Q5 Ein Jahresbetrag ändert die Verrechnung, nicht die Belastung — deshalb fordert die Kammer beides: „auf Wunsch jährliche Entschädigung … zukünftiger Bewirtschaftungseinschränkungen … auf den Bestand der Leitung".Q5Rahmenvertrag Landwirtschaftskammer–APG

Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?

Belegte Fakten

Für die steuerfreie Bodenwertminderung zählt der Verkehrswert („gemeiner Wert") vor Bekanntwerden der Absicht der Leitungsverlegung; dieser Bezugszeitpunkt verschiebt sich durch eine spätere Unterschrift nichtQ2 — anders als die Vertragskonditionen. → Wertminderung von Liegenschaften

Verhandelt wird über einen Preis, den niemand nachlesen kann: Nach Darstellung der Landwirtschaftskammer lag am 14.01.2026 keine Rahmenvereinbarung vorQ5, Maststandorte werden erst festgelegt, die UVE (Umweltverträglichkeitserklärung) soll 2027 eingereicht werden → Netzraum Kärnten. Betroffen sind 36 Gemeinden.

Position von LKoS

Unsere Forderung

Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.

Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts. Fassung zur Freigabe durch den Vorstand.

Erstens: Über die Leitung ist nicht entschieden. § 6 Abs. 1 Z 2 UVP-G nennt die Nullvariante ausdrücklich.Q6 LKoS fordert, dass sie geprüft und begründet wird, bevor über Zahlungsmodelle verhandelt wird. → Alternativenprüfung & Nullvariante

Zweitens: Beide Modelle beziffert auf den Tisch. LKoS fordert, dass APG und KNG jedem Betroffenen Einmalbetrag und Jahresbetrag schriftlich gegenüberstellen — vor der Unterschrift und ohne Nachteil für den, der jährlich wählt.

Drittens: Wertsicherung und Generalerneuerung gehören in den Vertrag. Ein Betrag, der über die gesamte Bestandsdauer der Leitung gleich bleibt, ist keine Entschädigung mehr.

Eine Anlage, die Jahrzehnte steht, soll nach dem üblichen Modell mit einer Zahlung abgegolten werden, die einmal kommt. Wer das ausgleichen will, muss es selbst verlangen.

Was Sie jetzt tun können

  • Fragen Sie beide Varianten beziffert an, bevor Sie unterschreiben — auch beim Optionsvertrag
  • Lassen Sie Wertsicherung und Generalerneuerung hineinschreiben, nicht bloß zusagen → was von der Entschädigung bleibt
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Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Stufe 1Einkommensteuergesetz 1988, § 107 Abs. 4, Abs. 7, Abs. 9 und Abs. 11, idF BGBl. I Nr. 113/2024. RIS, Bundesrecht konsolidiert, abgerufen 06.08.2026. → quellen/RIS_EStG-1988-Paragraf-107_2026-08-06.pdf
  2. Q2Stufe 1 (Erlass; bindet die Finanzverwaltung, nicht die Gerichte) — Einkommensteuerrichtlinien 2000, idF GZ 2026-0.265.879 vom 21.04.2026: Rz 5171 (Passivposten bis zu 20 Jahren; § 4 Abs. 3: drei Jahre nach § 37 Abs. 2 Z 2 EStG, Auszugsseite 1), Rz 5173 Punkt 3 lit. a (Veranlagungen ab 2019, Anwendungsbedingung Regelbesteuerung; „Die Pauschalsätze der Rz 5175a sind nicht anzuwenden.", Auszugsseite 3), Rz 5174 lit. b und c (Obergrenze und Stichtag der Bodenwertminderung; Verteilung des Entgelts für Gewinnminderung auf 20 Jahre bei buchführenden Land- und Forstwirten bzw. auf drei Jahre bei Voll- und Teilpauschalierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Auszugsseiten 3 f.), Rz 5175a (Pauschalsätze und Betragsgrenzen; Aufteilung bei laufend ausbezahlten Entgelten, Auszugsseiten 5 f.), Rz 8207q (Begründung der Abgeltungswirkung, Auszugsseite 50) sowie Anhang VI Punkt 1.2 (Verkehrsüblichkeit von Einmalentschädigung und Rente, mit Literaturhinweis Seiser/Kainz 2011, Auszugsseite 10), Punkt 1.6 (Bodenwertminderung, Auszugsseite 14) und Punkt 1.8 („zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich", Auszugsseite 14). → quellen/BMF_EStR-2000-Auszug-Rz5172-5175c-Rz8207a-ff-Anhang-VI_2026-08-06.pdf
  3. Stufe 1Starkstromwegegesetz 1968, § 11 (Einräumung von Leitungsrechten auf Antrag; Abs. 2 lit. a: Enteignung nach § 18 nur, wenn mit den Leitungsrechten das Auslangen nicht gefunden wird, RIS-PDF S. 4), § 16 Abs. 2 („Leitungsrechte (§ 11) sind durch Bescheid einzuräumen", S. 5), § 17 (Entschädigung für die Einräumung von Leitungsrechten; Verweis nur auf § 20 lit. a bis d, S. 5) und § 20 Einleitungssatz samt lit. a bis d (sinngemäße Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 auf Enteignungsverfahren und Entschädigungsermittlung; lit. a bis d regeln Zuständigkeit, Schätzung, Gerichtsanrufung und Vollstreckbarkeit, S. 5 f.). RIS, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026. → quellen/RIS_Starkstromwegegesetz-1968_2026-08-06.pdf
  4. Stufe 1Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG), § 8 Abs. 1 und Abs. 2, RIS-PDF S. 2. RIS, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026. → quellen/RIS_EisbEG-Eisenbahn-Enteignungsentschaedigungsgesetz_2026-08-06.pdf
  5. Stufe 2Landwirtschaftskammer Kärnten: „380-kV-Leitung — klarer Auftrag an Interessenvertretung", Dipl.-Ing. Thomas Weber, 14.01.2026, Forderungsliste Punkt 1 sowie die Absätze zum Stand der Verhandlungen und zur Einzelunterschrift. Belegt die Angaben der Kammer über ihre eigenen Forderungen und den Verhandlungsstand zum 14.01.2026. Sicherung als HTML, Abrufdatum 06.08.2026. → quellen/LK-Kaernten_380kV-Rahmenvereinbarung-Verhandlungsauftrag_2026-08-06.html
  6. Stufe 1UVP-G 2000, § 6 Abs. 1 Z 2 (Nullvariante), RIS-PDF S. 10. RIS, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026. → quellen/RIS_UVP-G-2000_2026-08-06.pdf
  7. Stufe 1Kärntner Elektrizitätsleitungsgesetz (K-EG), § 17 (Entschädigungen für die Einräumung von Leitungsrechten, zusätzliche Voraussetzung „wenn den Belasteten ein vermögensrechtlicher Nachteil erwächst"), RIS-PDF S. 8. LGBl. Nr. 47/1969 idF LGBl. Nr. 11/2026, Fassung vom 06.08.2026. → quellen/RIS_K-EG-Kaerntner-Elektrizitaetsleitungsgesetz_2026-08-06.pdf

Stand: 2026-08-10 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.