Stromtransit und Grenzkuppelstellen (70-Prozent-Regel)

Stromtransit heißt: Strom durchquert ein Land, ohne dort verbraucht zu werden. Die EU verlangt zwischen Österreich und seinen Nachbarn 70 Prozent Mindestkapazität für den Handel — laut APG bemessen zwischen Staaten, nicht je Leitung. Kärnten hängt über Obersielach schon heute am internationalen Netz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Von derselben Vorgabe, mit der sie zusätzlichen Transportbedarf begründet, ließ sich die APG für 2025 freistellen. Als Begründung für Masten durch Kärntner Täler trägt die Vorgabe erst, wenn jemand den Beitrag dieser einen Leitung beziffert.Q1
  • Den europäischen Stromhandel trägt die Austrian Power Grid (APG) selbst in die Bedarfsdebatte. Aus Erneuerbaren-Ausbau und 70-Prozent-Vorgabe sei „von einem zusätzlichen Stromtransportbedarf auszugehen", schreibt sie in ihrem Netzentwicklungsplan 2025; Netzraum Kärnten ist Projekt 11-14 desselben Plans.Q1
  • Auch ein inländisches Netz kann für den europäischen Handel ausgelegt werden. Bei der lastflussbasierten Berechnung zählen nach Darstellung der deutschen Bundesnetzagentur die kritischen Netzelemente — das können innerstaatliche Leitungen sein. Ob Netzraum Kärnten dazugehört, muss die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) beantworten.Q3
  • Neben Nutzen für Kärnten führt das NEP-Projektblatt ausdrücklich die „Stärkere Anbindung der Leitungen nach Italien und Slowenien an das APG-Netz sowie der Pumpspeicher" an. Beziffert ist keiner der sieben Nutzenpunkte.Q1

Was gilt

Belegte Fakten

Warum steht der europäische Stromhandel in der Bedarfsbegründung?

Weil die APG ihn selbst hineinschreibt. Die Projekte des Netzentwicklungsplans (NEP) — des Ausbauplans für das österreichische Höchstspannungsnetz — seien „wichtige Voraussetzung, um einen höheren grenzüberschreitenden Stromhandel insbesondere Richtung SEE-Region zu ermöglichen", also nach Südosteuropa.Q1

Netzraum Kärnten ist im selben Plan das Projekt 11-14 — den europäischen Handel trägt die APG damit selbst in die Bedarfsdebatte.

Müssen wirklich 70 Prozent der Stromleitungen für den Transit frei bleiben?

Nein, jedenfalls nicht nach der Wiedergabe der APG. Die Vorgabe steht in Art. 16 Abs. 8 der EU-Strombinnenmarktverordnung (VO (EU) 2019/943) und gilt seit 1. Jänner 2020. Die APG gibt sie im eigenen Netzentwicklungsplan so wieder: Die Handelskapazitäten zwischen Österreich und den EU-Nachbarn seien „auf 70 % der verfügbaren Übertragungskapazitäten anzuheben".Q1 Bemessen wird danach die Handelskapazität zwischen zwei Staaten — nicht die Kapazität einer einzelnen inländischen Leitung.

Wie die 70 Prozent berechnet werden, führt der Netzentwicklungsplan nicht aus; er verweist dafür auf eine Recommendation der EU-Agentur ACER vom 09.08.2019.Q1 Öffentlich ausformuliert hat die Frage die deutsche Bundesnetzagentur — für die deutsche Umsetzung derselben Verordnung. Danach zählen bei der lastflussbasierten Berechnung die kritischen Netzelemente, und das können auch innerstaatliche Leitungen sein.Q3

Wer ein inländisches Netz plant, kann es für grenzüberschreitende Handelsflüsse auslegen. Die Vorgabe regelt Handelskapazität — wo die Leitungen dafür stehen, entscheidet sie nicht.

Hat Kärnten schon einen Grenzübergang für Strom?

Ja, und die APG führt ihn selbst an: Für das Umspannwerk Obersielach, den östlichen Endpunkt der geplanten Leitung, nennt sie Verbindungen ins internationale Höchstspannungsnetz — eine 220-kV-Leitung nach Podlog in Slowenien, dazu die 380-kV-Leitung Kainachtal–Maribor.Q4

Der Süden Kärntens ist keine Sackgasse. Er ist ein Grenzübergang.

Fließt Strom aus Deutschland über Kärnten nach Italien?

Als Ursachen der Engpässe im eigenen Netz nennt die APG den Rückzug thermischer Kraftwerke, ein Erzeugungsdefizit im Osten Österreichs, Importe aus dem Westen — vor allem aus Deutschland —, den zeitweise hohen Strombezug der süd-östlichen Nachbarländer und die verstärkte Nutzung internationaler Handelskapazitäten.Q1 Der Kärntner Verbrauch kommt an dieser Stelle nicht vor; die Engpassachse verläuft von Ost nach West.

Das Wort Transit kommt im Netzentwicklungsplan, im Vorhabenskonzept und auf der Projektseite der APG kein einziges Mal vor. Wie viel Strom am Ende durch Ihr Tal nach Süden geht, hat die APG dort nicht beziffert.Q6

Gilt die 70-Prozent-Vorgabe in Österreich überhaupt schon?

Österreich setzt sie seit 2020 nur schrittweise um. Nach dem „Hotspot-Bericht" der Betreiber des Übertragungsnetzes, die APG darunter, käme es bei unmittelbarer Umsetzung „zu einer deutlichen Erhöhung der Netzbelastungen und strukturellen Engpässe im gesamten österreichischen Übertragungsnetz".Q1

Ende 2020 erließ Österreich deshalb einen Aktionsplan nach Art. 15 der Verordnung: ein Jahr für Jahr steigendes Zwischenziel, für 2025 vorgesehen 59,7 Prozent — knapp 60 statt 70, und ein Planwert, kein Messwert. Ob die 70 Prozent inzwischen erreicht sind, ist öffentlich nicht belegt.Q1

Von derselben Vorgabe, mit der sie zusätzlichen Transportbedarf begründet, ließ sich die APG für 2025 freistellen — befristet, für die Kapazitätsberechnungsregion Core („CCR Core"), genehmigt von der E-Control.Q1

Als Mittel nennt der Plan nach der Wiedergabe der APG neben Engpassmanagement und optimiertem Betrieb „insbesondere die Netzausbauprojekte des NEP".Q1Redispatch & Engpassmanagement Netzraum Kärnten ist eines dieser Projekte — ob der Aktionsplan es als Maßnahme führt, lässt sich nicht nachprüfen: Der Plan ist nicht veröffentlicht.

Wie es bewertet wird

Positionen Dritter

Hier steht, wer was sagt — nicht, was richtig ist.

Wird die 380-kV-Leitung für den Stromhandel oder für Kärnten gebaut?

Das NEP-Projektblatt zählt sieben Nutzen auf, und sie reichen weit über Kärnten hinaus: die Netzintegration der Erneuerbaren, den 380-kV-Ringschluss mit besserer Anbindung der Erneuerbaren im Osten Österreichs an die Pumpspeicherkraftwerke im Süden und Westen und die „Stärkere Anbindung der Leitungen nach Italien und Slowenien an das APG-Netz sowie der Pumpspeicher und somit bessere überregionale EE-Netzintegration".

Für Kärnten nennt dasselbe Projektblatt: „Verbesserung der Versorgungssicherheit, (n-1)-Sicherheit und Netzstabilität in Kärnten", die „Entlastung des bereits stark ausgelasteten 110-kV-Verteilernetzes", eine zusätzliche 380/110-kV-Netzabstützung und die „Schaffung der Voraussetzung für den Netzanschluss leistungsstarker Pumpspeicherkraftwerke in West-Kärnten".Q1n-1-Kriterium · Ringschluss

Auch dieser West-Kärntner Punkt nennt einen Netzanschluss für Kraftwerke, keine Versorgung Kärntens — und beziffert ist keiner der sieben Punkte. Nachprüfbar wird das erst mit der UVE. Wer sagt, es gehe nur um Kärnten, widerspricht dem Netzentwicklungsplan der APG.Braucht Kärnten die 380-kV-Leitung überhaupt?

Was bedeutet das für Netzraum Kärnten?

Belegte Fakten

Betroffen sind 36 Gemeinden — womöglich auch Ihre. Wie lang die 380-kV-Leitung wird, sagt die APG je nach Unterlage anders: 180, 190 oder 192 Kilometer.

Die APG begründet das Vorhaben mit „Engpässe[n] und absehbare[n] Kapazitätsgrenzen der bestehenden 220-kV-Leitung Lienz – Obersielach" und mit ihrer Bedeutung „als wichtige Ost-West-Verstärkung".Q1 Welchen Anteil an diesen Engpässen der grenzüberschreitende Handel hat, steht dort nicht. Auch die EU führt das Vorhaben als europäisches: Abschnitt 2.15 der Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) nennt es, wirksam seit 29.04.2026.

Drei Angaben fehlen, und keine steht in den vorliegenden Unterlagen. Ob die Leitung bei lastflussbasierter Berechnung als kritisches Netzelement geführt wird. Ob sie im österreichischen Aktionsplan als Maßnahme steht. Welchen Anteil ihrer Kapazität die APG dem grenzüberschreitenden Handel widmen will.

Position von LKoS

Unsere Forderung

Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts.

Dieser Abschnitt ist eine Forderung des Vereins, keine Wiedergabe geltenden Rechts. Fassung zur Freigabe durch den Vorstand.

Erstens: Der Bedarf für diese Leitung ist nicht nachgewiesen. Begründet wird sie mit europäischem Stromhandel — was sie dazu beiträgt, hat die APG nie beziffert. LKoS fordert deshalb, dass die APG die Nullvariante — das Vorhaben nicht zu verwirklichen — ernsthaft prüft und begründet.

Zweitens: Wer für Europa baut, soll es sagen — mit Zahlen. LKoS fordert, dass die APG in der UVE offenlegt, wie die Leitung in der Kapazitätsberechnung eingestuft ist, was sie zum steigenden Zwischenziel beiträgt und welche Rolle sie im Aktionsplan spielt. Wer den Bedarf nicht beziffert, begründet nichts.

Drittens: Solange über einen Bau verhandelt wird, fordert LKoS eines — keine Freileitung. Eine Leitung, deren Nutzen die APG selbst überregional beschreibt, kann ihre Last nicht einem Kärntner Tal aufbürden → Erdverkabelung · Teilverkabelung · HGÜ vs. Drehstrom. Ein europäischer Strommarkt rechtfertigt Leitungen. Er rechtfertigt keine Masten, deren Nutzen niemand beziffert hat.

Was Sie jetzt tun können

  • Die Bedarfsfrage stellen, nicht nur die Trassenfrage. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach: Welchen Anteil dieser Leitung will die APG dem europäischen Stromhandel widmen? Hat das jemand beziffert? → Gemeinden · Braucht Kärnten die 380-kV-Leitung überhaupt?
  • Kontakt aufnehmen, wenn Ihr Grundstück im Trassenband liegt → Kontakt
  • Den Auflagebeginn beobachten und die Einwendung jetzt vorbereiten. Eingewendet wird erst mit der öffentlichen Auflage, nicht schon mit der Einreichung — und dann gilt § 9 Abs. 6 UVP-G: „Personen verlieren ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben." Die UVE soll 2027 eingereicht werden.Q5Termine · Öffentliche Auflage & Erörterung · Parteistellung im UVP-Verfahren · Wie Sie sich wehren können und bis wann
Unterschreiben Sie die Petition. Der schnellste Weg, das Vorhaben in Frage zu stellen — auch ohne eigenes Grundstück an der Trasse.
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Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Q1Stufe 1 (Projektwerber) — APG: Netzentwicklungsplan 2025 für die Regelzone APG. Zitiert nach der Einreichversion (Titelblatt „Einreichversion", Planungsstand August 2025, 167 S.; Kopfzeile durchgehend ohne Versionszusatz): Kap. 2.5.1 (S. 38: Ursachen der Engpässe — Rückzug thermischer Kraftwerke, Erzeugungsdefizit Ost, Importe aus dem Westen, Strombezug der süd-östlichen Nachbarländer, verstärkte Nutzung internationaler Handelskapazitäten), Kap. 2.6.2 (S. 39: Art. 16 Abs. 8 VO (EU) 2019/943 ab 1.1.2020, ACER-Recommendation vom 09.08.2019 zur Berechnung der 70 %, temporäre Freistellung für 2025 in der CCR Core, von der E-Control genehmigt; S. 40: Hotspot-Bericht von APG und VÜN, Aktionsplan nach Art. 15 Ende 2020, lineare Trajektorie, 59,7 % für 2025, „zusätzlicher Stromtransportbedarf", „Schlüsselrolle" der NEP-Projekte, „Richtung SEE-Region"), Kap. 3 (S. 46: Engpässe und Kapazitätsgrenzen der 220-kV-Leitung Lienz–Obersielach, „wichtige Ost-West-Verstärkung"), Kap. 4.5.2 Projekt 21-1 (S. 58: „auf 70 % der verfügbaren Übertragungskapazitäten anzuheben"), Kap. 4.10.2 Netzraum Kärnten, Projekt 11-14 (S. 89: vollständiger Nutzenkatalog mit sieben Punkten, „rd. 180 km"). Abgerufen 06.08.2026; die genannten Seiten am PDF gelesen und geprüft am 08.08.2026, Kap. 2.5.1, 2.6.2, 4.5.2 und 4.10.2 erneut am 10.08.2026. → quellen/APG_Netzentwicklungsplan-2025_2026-08-06.pdf
  2. Stufe 1Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt, Art. 15 (Aktionsplan bei strukturellen Engpässen) und Art. 16 Abs. 8 (Mindestkapazität ab 01.01.2020). Liegt nicht als PDF in quellen/ — aus EUR-Lex zu beschaffen (Beschaffung Nr. 59). Der Artikel zitiert die Verordnung deshalb nicht wörtlich, sondern gibt sie ausschließlich in der Wiedergabe durch Q1 wieder.
  3. Q3Stufe 2 (deutsche Behörde) — Bundesnetzagentur (DE), Compliancebericht zu Art. 16 Abs. 8 VO (EU) 2019/943: Bei lastflussbasierter Kapazitätsberechnung bezieht sich die Mindestvorgabe auf die kritischen Netzelemente, die auch innerstaatliche Leitungen sein können. Deutsche Quelle zur deutschen Umsetzung derselben EU-Verordnung; im Text als solche gekennzeichnet und nur zugeschrieben verwendet. Im Faktenblatt zu Nr. 18 als belegt geführt, nicht als PDF in quellen/; Herausgeberjahr, Fassung und Seite fehlen (Beschaffung Nr. 60).
  4. Q4Stufe 1 (Eigenangabe) — APG: Seite „Umspannwerk Obersielach" — 220-kV-Leitung Obersielach–Podlog (Slowenien) und 380-kV-Leitung Kainachtal–Maribor. Im Faktenblatt zu Nr. 6 (Batch 2) als belegt geführt, abgerufen 06.08.2026; nicht als PDF in quellen/ (Beschaffung Nr. 61).
  5. Stufe 1UVP-G 2000, § 9 Abs. 1 und Abs. 6. RIS, Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.08.2026, S. 12 von 84. → quellen/RIS_UVP-G-2000_2026-08-06.pdf
  6. Q6Stufe 1 (Eigenangaben des Projektwerbers) — Volltextsuche über die drei gesicherten APG-Unterlagen zum Vorhaben am 10.08.2026: quellen/APG_Netzentwicklungsplan-2025_2026-08-06.pdf (167 S.), quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Vorhabenskonzept_2026-08-06.pdf (8 S.) und quellen/APG_Netzraum-Kaernten-Projektseite_2026-08-06.txt (Textabzug der am 06.08.2026 gesicherten Projektseite). Suchbegriffe „Transit", „Durchleit", „Italien", jeweils ohne Berücksichtigung der Groß- und Kleinschreibung. Kein Treffer für „Transit" als Wortstamm in Transit-Bedeutung — die neun Treffer im Netzentwicklungsplan lauten sämtlich „Transition"/„Transitionsphase" und meinen die Energiewende; kein Treffer für „Durchleit". Die Aussage ist ausdrücklich auf diese drei Dokumente begrenzt; das im Projektblatt verlinkte TYNDP-2024-Projektblatt TR 1052 ist nicht beschafft und von der Aussage nicht erfasst.

Stand: 2026-08-10 · Geprüft am: — · Geprüft von: —
Entwurf. Die Gegenprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip steht noch aus; ohne sie geht der Artikel nicht online.